Sitzung: 03.12.2018 Ausschuss für Haushalt, Finanzen u. Verwaltungsangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV 2018 0774
Beschlussvorschlag:
Der Rat
nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2017 der Stadt Burgdorf zur Kenntnis und fasst
folgende Beschlüsse:
1.
Der Rat beschließt gemäß § 58 Abs. 1 Nr.
10 i. V. m. § 129 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
den Jahresabschluss des Jahres 2017. Mit dem Beschluss über den Jahresabschluss stimmt er gleichzeitig den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen
und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2017, die über 10.000 € liegen und die
bisher nicht nach § 58 Abs. 1 Ziff. 9 u. § 117 Abs. 1
NKomVG genehmigt worden sind, nachträglich zu. Darüber hinaus nimmt er die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des
Haushaltsjahres 2017 bis 10.000 € (bei denen die Zuständigkeit gem. § 117
NKomVG i. V. m. § 6 der Haushaltssatzung 2017 beim Bürgermeister lag) zur
Kenntnis.
2.
Der Rat beschließt den Überschuss der
außerordentlichen Erträge über die außerordentlichen Aufwendungen im
Ergebnishaushalt 2017 (2.847.774,32 €) zur Deckung des Fehlbetrags des
ordentlichen Ergebnisses in Höhe von -287.950,59 € und zur Deckung der
vorgetragenen Fehlbeträge aus Vorjahren (-2.491.985,82 €) zu verwenden. Der verbleibende Überschuss in Höhe von
67.837,91 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen
Ergebnisses zugeführt.
Nach kurzer Erläuterung von Herrn Hammermeister zu einigen Positionen der Jahresrechnung und einem Dank des Ausschusses an die Verwaltung und das RPA fasste der Ausschuss einstimmig folgenden