Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 der Stadt Burgdorf zur Kenntnis und fasst folgende Beschlüsse:

 

1.    Der Rat beschließt gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) den Jahresabschluss des Jahres 2017. Mit dem Beschluss über den Jahresabschluss stimmt er gleichzeitig den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2017, die über 10.000 € liegen und die bisher nicht nach § 58 Abs. 1 Ziff. 9 u. § 117 Abs. 1 NKomVG genehmigt worden sind, nachträglich zu. Darüber hinaus nimmt er die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2017 bis 10.000 € (bei denen die Zuständigkeit gem. § 117 NKomVG i. V. m. § 6 der Haushaltssatzung 2017 beim Bürgermeister lag) zur Kenntnis.

 

2.    Der Rat beschließt den Überschuss der außerordentlichen Erträge über die außerordentlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt 2017 (2.847.774,32 €) zur Deckung des Fehlbetrags des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von -287.950,59 € und zur Deckung der vorgetragenen Fehlbeträge aus Vorjahren (-2.491.985,82 €) zu verwenden. Der verbleibende Überschuss in Höhe von 67.837,91 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.      

 


Nach kurzer Erläuterung von Herrn Hammermeister zu einigen Positionen der Jahresrechnung und einem Dank des Ausschusses an die Verwaltung und das RPA fasste der Ausschuss einstimmig folgenden