Nach kurzer Diskussion fassten die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau einstimmig den folgenden empfehlenden Beschluss:

 

1.  Für die in den anliegenden Übersichtsplänen dargestellten Änderungsgebiete A und B soll der wirksame Flächennutzungsplan mit den in der Vorlage dargestellten Planungszielen durch die 64. Änderung geändert werden.

      

 


Frau Herbst erläuterte ausführlich die vorgesehene Änderung.

Da zwischenzeitlich auch LIDL den Wunsch geäußert habe, sein Bestandsgebäude zu verändern, sei dieser Bereich in die Änderung aufgenommen worden. Dies gelte ebenso für den Kreuzungsbereich Uetzer Straße/ Ostlandring, um sich die Option zu erhalten, dort zu einem späteren Zeitpunkt einen Kreisverkehrsplatz einzurichten. Inwieweit dies wirklich umgesetzt werde, hänge unter anderem von einem einzuholenden Verkehrsgutachten ab.

Der derzeit gültige F-Plan stelle im Norden die Gebietsart „GE“ und im Süden die Gebietsart „MI“ dar. Für die im nördlichen Bereich geplanten Einzelhandelsbetriebe werde nunmehr die Darstellung „SO“ (Sondergebiet) und für die im südlichen Bereich vorgesehenen Nutzungen (Wohnen, Seniorenwohnen, Ärztehaus und Apotheke) die Darstellung „MU“ erforderlich. Dies bedeute „urbanes Gebiet“ und ermögliche der Gemeinde das Mischungsverhältnis von Gewerbe und Wohnen selbst zu bestimmen und sich nicht an die 50/50-Regelung halten zu müssen. Zusammen mit den erläuterten Änderungen werde man auch den jetzigen Standort des E-Centers angreifen und hier eine Wohnnutzung darstellen. Für eine spätere Umsetzung sei  dann allerdings die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.