Herr Neitzel fragte, ob eine Gebührenermittlung für eine etwaige Brunnenüberprüfung durch die Feuerwehren vorgesehen bzw. möglich sei.

 

Herr Philipps antwortete, dass es hierfür Fachfirmen gebe. Unter Umständen wäre die Stadt – bei einem Angebot dieser Dienstleistung -umsatzsteuerpflichtig. Dementsprechend komme die Übernahme dieser freiwilligen Leistung nicht in Betracht.