Sitzung: 29.11.2018 Feuerwehrausschuss
Herr Neitzel fragte, ob eine Gebührenermittlung für eine etwaige Brunnenüberprüfung durch die Feuerwehren vorgesehen bzw. möglich sei.
Herr Philipps antwortete, dass es hierfür Fachfirmen gebe. Unter Umständen wäre die Stadt – bei einem Angebot dieser Dienstleistung -umsatzsteuerpflichtig. Dementsprechend komme die Übernahme dieser freiwilligen Leistung nicht in Betracht.