Beschluss:

 

Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burgdorf wird in der sich aus der Anlage 1 der Vorlage Nr. BV 2018 0724 ergebenden (und dem Originalprotokoll als Anlage beigefügten) Fassung erlassen.

 

 


 

Herr Gottschalk erklärte, dass er sich mit der Thematik vertraut gemacht habe und regte – am Beispiel des ehrenamtlichen Gerätewartes - an, die (Aufwands-) Entschädigungen zu überarbeiten. Diese seien nach der Größe der Feuerwehren zu bemessen.

 

Herr Enderle entgegnete, dass jede Ortsfeuerwehr über einen ehrenamtlichen Gerätewart verfüge, welcher vorrangig die Meldungen an die hauptamtlichen Gerätewarte weiterleite. Das Aufgabenfeld sei für jeden Gerätewart einheitlich. Zusätzlich habe die Ortsfeuerwehr Burgdorf den Vorteil, dass die hauptamtlichen Gerätewarte räumlich angegliedert seien.

 

Herr Nijenhof äußerte, dass es sich bei der Aufwandsentschädigung nicht um eine Vergütung, sondern einen Anerkennungsbeitrag für das freiwillige Engagement handele.

 

 

Es erging einstimmig folgender empfehlender