Sitzung: 29.11.2018 Feuerwehrausschuss
Vorlage: BV 2018 0724
Beschluss:
Die
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die
Entschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burgdorf wird
in der sich aus der Anlage 1 der Vorlage Nr. BV 2018 0724 ergebenden (und dem
Originalprotokoll als Anlage beigefügten) Fassung erlassen.
Herr Gottschalk erklärte, dass er sich mit der Thematik vertraut
gemacht habe und regte – am Beispiel des ehrenamtlichen Gerätewartes - an, die
(Aufwands-) Entschädigungen zu überarbeiten. Diese seien nach der Größe der
Feuerwehren zu bemessen.
Herr Enderle entgegnete, dass jede Ortsfeuerwehr über einen
ehrenamtlichen Gerätewart verfüge, welcher vorrangig die Meldungen an die
hauptamtlichen Gerätewarte weiterleite. Das Aufgabenfeld sei für jeden
Gerätewart einheitlich. Zusätzlich habe die Ortsfeuerwehr Burgdorf den Vorteil,
dass die hauptamtlichen Gerätewarte räumlich angegliedert seien.
Herr Nijenhof äußerte, dass es sich bei der Aufwandsentschädigung
nicht um eine Vergütung, sondern einen Anerkennungsbeitrag für das freiwillige
Engagement handele.
Es erging einstimmig folgender empfehlender