Die Ausschussmitglieder fassten einstimmig folgenden empfehlenden

 

Beschluss:

 

Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr der Stadt Burgdorf außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung) wird in der sich aus der Anlage 1 der Vorlage Nr. BV 2018 0703 ergebenden (und dem Originalprotokoll als Anlage beigefügten) Fassung erlassen.

 

 


 

Herr Enderle erläuterte die Vorlage (BV 2018 0703)

 

Herr Sund betonte, dass die Gebühren angemessen und gut nachvollziehbar seien.

 

Herr Nijenhof stellte fest, dass dem Bürger nicht bekannt sei, welche Kosten für einen Einsatz entstünden und unter Umständen geringere Kosten erwarte.

 

Herr Braun antwortete, dass dem Bürger freistehen würde, sich vor der Alarmierung der Feuerwehr über die Kosten zu informieren.

 

Herr Sund erklärte, dass die Feuerwehr stets für Notfälle zuständig sei. Für zusätzliche Inanspruchnahmen, wie freiwillige Leistungen, seien die Kosten gem. Satzung geltend zu machen.

 

Herr Bürgermeister Baxmann bekräftigte die Ausführungen von Herrn Sund.

 

Herr Enderle führte die Abrechenbarkeit an einem Beispiel aus.

 

Herr Nijenhof erklärte, dass die Hemmschwelle zur Alarmierung der Feuerwehr gering ausfalle. Selbst der Pflegedienst rufe die Feuerwehr, wenn diese nicht in die Wohnung der Pflegebedürftigen gelange.

 

Auf Nachfrage von Herrn Sund, ob es solche Fälle gebe, antwortete Herr Stadtbrandmeister Heuer, dass die Feuerwehr alarmiert werde, wenn sich hilflose Menschen in der Wohnung befänden. Hierbei sei von einer abstrakten Gefahr auszugehen, welche den Einsatz rechtfertige.

 

Herr Braun regte an, die Gebühren in der Presse zu veröffentlichen.

 

Herr Bürgermeister Baxmann erklärte, dass eine Veröffentlichung in der Presse sehr kostenintensiv sei.

 

Herr Nijenhof merkte an, dass der Pressesprecher der Feuerwehr mit der Presse Kontakt aufnehmen und auf abrechenbare Einsätze hinweisen könne.

 

Dieser Vorschlag fand die Zustimmung der Mitglieder.