Beschluss: vertagt

 

     

 


Frau Vierke teilte mit, dass am 01.01.2019 das Bundesprogramm „ProKindertagespflege“ starten würde. Zentraler Bestandteil des neuen Programms ist die Qualifizierung der Tagespflegepersonen (QHB)mit dem Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege. Darüber hinaus sollen die Themenfelder Fachkräftegewinnung/-bindung, Vertretung, Fachberatung, Inklusion und Maßnahmen im Zusammenwirken mit Familien unterstützt werden.

 

Kommunen, die Kindertagespflegepersonen nach dem QHB qualifizieren möchten, können Fördermittel hierfür beantragen. Die ausgewählten Kommunen erhalten von 2019 bis 2021 bis zu 150.000 € pro Jahr. Bei einem Zuschlag für die Stadt Burgdorf bedeutet dies, dass die derzeit vorhandenen Stellenanteile der Tagespflegefachberatung von 0,5 befristet bis zum 31.12.2021 auf 1 Stelle S 11 erhöht werden müssten. Die durch die Stellenaufstockung verbundenen Personalkosten sowie aber auch bereits vorhandene Stellenanteile (insgesamt 19 Wochenarbeitsstunden) sind zu 80% erstattungsfähig. Bei Teilnahme am Bundesprogramm würden für die Stadt Burgdorf nach Abzug der Fördermittel Personalkosten in Höhe von rd. 49.000 € verbleiben, ohne Teilnahme am Bundesprogramm entstünden Personalkosten von rd. 66.500 €.