Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Träger berichtete, dass eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt worden sei. Die Ergebnisse würden noch nicht vorliegen. 

 

Antwort der Tiefbauabteilung:

Zwischenzeitlich ist eine Antwort der Region Hannover eingegangen. Diese wird die Machbarkeit zur Herstellung einer Querungshilfe am Ortseingang Otze auf Höhe der Straße „Spargelfeld“ prüfen.

Diese könnte dem Radverkehr als Querungsmöglichkeit dienen (die Ortsdurchfahrt Otze ist Teil des Vorrangnetzes Radverkehr der Region Hannover) und gleichzeitig eine verkehrsberuhigende Funktion übernehmen.  

Eine bauliche Umsetzung (Machbarkeit und Finanzierbarkeit vorausgesetzt) wird frühestens im Jahr 2020 möglich sein.  

 

Antwort der Straßenverkehrsabteilung:

In der Zeit vom 13.11.-22.11.2018 wurde die Messung mit dem Seitenradar im Bereich K 121 (Höhe Am Tunnel) durchgeführt und hatte folgendes Ergebnis:

Bei dieser Messung wurden in Richtung Norden 30774 Fahrzeuge registriert. Die Durchschnittsgeschwindigkeit aller gemessenen Fahrzeuge betrug 59 km/h. Eine hohe Anzahl von Geschwindigkeitsüberschreitungen wurde hierbei nicht festgestellt. Es hätten in dem gesamten Zeitraum 2860 gebührenpflichtige Verwarnungen für zu schnelles Fahren ausgesprochen werden müssen.

Zuständig für die Überwachung des fließenden Verkehrs ist die Region Hannover. Diese kann gebührenpflichtig verwarnen.

Der Stadt Burgdorf ist es lediglich möglich, durch Einsatz des Seitenradars den fließenden Verkehr zu dokumentieren.