Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Beschluss:

 

Vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Region Hannover erhält das Mehrgenerationenhaus Burgdorf zur Finanzierung seiner Aufgaben gemäß Antrag für das Jahr 2019 einen Zuschuss in Höhe von 58.689,60 €; ein Teilbetrag von 3.800,00 € wird ausgezahlt, sobald das Mehrgenerationenhaus den Zuschlag für die Durchführung der Maßnahme nach § 17 Sozialgesetzbuch II erhält.

 


Herr Strecker, Vereinsvorsitzender des Burgdofer Mehrgenerationenhauses, stellte dem Ausschuss für Soziales, Integration und Prävention ausführlich die Arbeit und Angebote des Burgdorfer Mehrgenerationenhauses vor. Besonders hervorzuheben seien die 15 parallel laufenden Sprachkurse mit unterschiedlichen Qualifizierungsstufen, zwei Jugendkurse mit dem Ziel Hauptschulabschluss und die beiden Mutter- und Kind- Kurse. Aktuell werden 377 Kinder an verschiedenen Schulen begleitet. Ebenso wurden 44 Fälle erfolgreich bei der Wohnungssuche unterstützt. Nun wolle das Mehrgenerationenhaus in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter die Flüchtlinge bei der Suche nach Arbeit effektiver unterstützen. Ab dem nächsten Jahr bündelt das Jobcenter diese Aufgabe bei einem Träger für die vier Kommunen Burgdorf, Lehrte, Sehnde und Uetze. Ein Zuschlag stehe allerdings noch aus.

Herr Nijenhof gab zu bedenken, dass der Zuschlag bei den angesprochenen Maßnahmen des Jobcenters noch nicht erfolgt sei. Daher sollte der Zuschuss des beantragten Förderbetrages in Höhe von 14.400,00 € (dieser Betrag ist als Eigenanteil vorgesehen und beziehe sich auf alle vier Kommunen) vorbehaltlich eines entsprechenden Zuschlages sowie vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Region Hannover erfolgen. Ebenfalls sei klar, dass eine Kostenbeteiligung durch die drei weiteren Kommunen erreicht werden müsse. Zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 11.12.2018 sollten hierzu Entscheidungen vorliegen. 

Nach kurzer Diskussion in Bezug auf den anstehenden Doppelhaushalt informierte Herr Kugel, dass für den Haushalt 2019 / 2020 ein Titel von 140.000 € angemeldet worden sei. Der vorliegende Antrag des Mehrgenerationenhauses könne für 2019 und 2020 daraus bedient werden. Eine Beantragung für beide Jahre sei daher nicht zwingend nötig. Dies gelte ebenfalls für den Antrag des Nachbarschaftstreffs.

Herr von Oettingen lobte die hervorragende Arbeit des Burgdorfer Mehrgenerationenhauses und Herr Nijenhoff berichtete, dass es im Sozialministerium als vorbildlich für Niedersachsen angesehen werde.   

Frau Alker bat um Erläuterung, wie die Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die Grundschulen gelinge, die Fahrtkosten finanziert werden und warum Kinder ohne deutsche Sprachkenntnisse teilweise am Bahnhof allein gelassen werden. Außerdem sei interessant zu wissen, wie sich die betreuten Flüchtlinge auf die Ortsteile verteilen.

Frau Wieker führte hierzu aus, dass bereits 18 Schülerinnen und Schüler auf die Grundschule Otze und die Astrid-Lindgren-Grundschule verteilt wurden. Es sei eine positive Wahrnehmung in den sozialen Gefügen zu spüren. Die Situation in Otze betreffe allerdings alle Kinder, nicht nur Geflüchtete. Es werden bereits begleitete Fahrten angeboten und Bustickets seitens der Region Hannover finanziert. Weiterhin werde dem Protokoll eine Übersichtskarte der Standorte betreuter Flüchtlinge beigefügt (als Anlage 1 beigefügt).

Bei einer Nein-Stimme und 8 Ja-Stimmen fasste der Ausschuss für Soziales, Integration und Prävention zum Abschluss der Diskussion folgenden empfehlenden