Sitzung: 15.11.2018 Ausschuss für Soziales, Integration und Prävention
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1
Vorlage: BV 2018 0751
Beschluss:
Vorbehaltlich der Genehmigung
der Haushaltssatzung durch die Region Hannover erhält das Mehrgenerationenhaus
Burgdorf zur Finanzierung seiner Aufgaben gemäß Antrag für das Jahr 2019 einen
Zuschuss in Höhe von 58.689,60 €; ein Teilbetrag von 3.800,00 € wird
ausgezahlt, sobald das Mehrgenerationenhaus den Zuschlag für die Durchführung
der Maßnahme nach § 17 Sozialgesetzbuch II erhält.
Herr Strecker,
Vereinsvorsitzender des Burgdofer Mehrgenerationenhauses, stellte dem Ausschuss
für Soziales, Integration und Prävention ausführlich die Arbeit und Angebote
des Burgdorfer Mehrgenerationenhauses vor. Besonders hervorzuheben seien die 15
parallel laufenden Sprachkurse mit unterschiedlichen Qualifizierungsstufen,
zwei Jugendkurse mit dem Ziel Hauptschulabschluss und die beiden Mutter- und
Kind- Kurse. Aktuell werden 377 Kinder an verschiedenen Schulen begleitet.
Ebenso wurden 44 Fälle erfolgreich bei der Wohnungssuche unterstützt. Nun wolle
das Mehrgenerationenhaus in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter die Flüchtlinge
bei der Suche nach Arbeit effektiver unterstützen. Ab dem nächsten Jahr bündelt
das Jobcenter diese Aufgabe bei einem Träger für die vier Kommunen Burgdorf,
Lehrte, Sehnde und Uetze. Ein Zuschlag stehe allerdings noch aus.
Herr Nijenhof
gab zu bedenken, dass der Zuschlag bei den angesprochenen Maßnahmen des
Jobcenters noch nicht erfolgt sei. Daher sollte der Zuschuss des beantragten
Förderbetrages in Höhe von 14.400,00 € (dieser Betrag ist als Eigenanteil
vorgesehen und beziehe sich auf alle vier Kommunen) vorbehaltlich eines
entsprechenden Zuschlages sowie vorbehaltlich der Genehmigung der
Haushaltssatzung durch die Region Hannover erfolgen. Ebenfalls sei klar, dass
eine Kostenbeteiligung durch die drei weiteren Kommunen erreicht werden müsse.
Zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 11.12.2018 sollten hierzu
Entscheidungen vorliegen.
Nach kurzer Diskussion in
Bezug auf den anstehenden Doppelhaushalt informierte Herr Kugel, dass für den Haushalt 2019 / 2020 ein Titel von 140.000
€ angemeldet worden sei. Der vorliegende Antrag des Mehrgenerationenhauses
könne für 2019 und 2020 daraus bedient werden. Eine Beantragung für beide Jahre
sei daher nicht zwingend nötig. Dies gelte ebenfalls für den Antrag des
Nachbarschaftstreffs.
Herr von Oettingen lobte die hervorragende Arbeit des Burgdorfer Mehrgenerationenhauses
und Herr Nijenhoff berichtete, dass
es im Sozialministerium als vorbildlich für Niedersachsen angesehen werde.
Frau Alker bat
um Erläuterung, wie die Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die
Grundschulen gelinge, die Fahrtkosten finanziert werden und warum Kinder ohne
deutsche Sprachkenntnisse teilweise am Bahnhof allein gelassen werden. Außerdem
sei interessant zu wissen, wie sich die betreuten Flüchtlinge auf die Ortsteile
verteilen.
Frau Wieker
führte hierzu aus, dass bereits 18 Schülerinnen und Schüler auf die Grundschule
Otze und die Astrid-Lindgren-Grundschule verteilt wurden. Es sei eine positive
Wahrnehmung in den sozialen Gefügen zu spüren. Die Situation in Otze betreffe
allerdings alle Kinder, nicht nur Geflüchtete. Es werden bereits begleitete
Fahrten angeboten und Bustickets seitens der Region Hannover finanziert.
Weiterhin werde dem Protokoll eine Übersichtskarte der Standorte betreuter
Flüchtlinge beigefügt (als Anlage 1 beigefügt).
Bei einer Nein-Stimme und 8 Ja-Stimmen fasste der Ausschuss für Soziales, Integration und Prävention zum Abschluss der Diskussion folgenden empfehlenden