Herr Rheinhardt bat die Verwaltung, weitere Schilder im Bereich der Bahnhofstreppe zur Innenstadt anzubringen, da zwischenzeitlich an den Stellen, an denen keine Schilder montiert wurden, erneut Fahrräder am Geländer angeschlossen würden.

Antwort der Fachabteilung (Abt. 66) hierzu: Die betreffenden Schilder werden bestellt und nach Lieferung umgehend montiert.

Frau Weilert-Penk regte an, die Ausgänge (Rampen und Treppen) des Bahnhofstunnels in absehbarer Zeit zu streichen, da diese sehr schäbig aussähen.

Antwort der Fachabteilung (Abt. 66) hierzu: Das Streichen der Ausgänge wird entsprechend veranlasst, kann jedoch erst bei günstigen Witterungsverhältnissen, d.h. voraussichtlich im Frühjahr, erfolgen.

 

Ergänzung zum Protokoll vom 21.08.2018 Top 13 „Anregungen an die Verwaltung“:

Herr Sieke bat um Auskunft darüber, wer für die Taktung der Fußgängerampel in der Gartenstraße/Ecke Schulstraße verantwortlich sei. Er habe festgestellt, dass die Grünphase nur 8 sec betrage und es kaum möglich sei, in dieser Zeit die Straße zu überqueren.

Antwort der Tiefbauabteilung:

Die LSA Gartenstraße/Ecke Schulstraße steht in der Baulast der Stadt Burgdorf. Somit ist diese für die bauliche Unterhaltung, Wartung, verkehrsgerechte Schaltung etc. zuständig. Änderungen an den Lichtsignalen in der Baulast der Stadt Burgdorf werden nach Umfang der Arbeiten entweder von der Wartungsfirma oder von einem Ingenieurbüro berechnet. Erst im Anschluss daran können diese ausgeführt werden.

Die Länge der Grünphase für Fußgänger wird nach den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) berechnet bzw. festgelegt. Gemäß dieser Richtlinie beträgt die Mindestfreigabezeit für Fußgänger 5 Sekunden. Der Regelwert der Räumgeschwindigkeit (die Zeit, die Fußgänger zum Überqueren der Fahrbahn brauchen) beträgt 1,2m pro Sekunde. Er kann bis auf 1,0m/s herabgesetzt werden, wenn überwiegend mobilitätseingeschränkte Menschen diese Lichtsignalanlage benutzen.

Bei einer Grünphase von 8 Sekunden kann bei Zugrundelegung einer Geschwindigkeit von 1,0m/s eine Fahrbahnbreite von 8m überquert werden. Die Breite der Gartenstraße beträgt 6,0m. Insofern ist eine Grünphase von 8 Sekunden mehr als ausreichend zur Querung der Gartenstraße, zumal die Fußgänger, die sich beim Umschalten der LSA auf „Rot“ noch auf der Furt befinden, die Fahrbahn sicher bis zur anderen Seite weiterqueren dürfen. Nach dem Ende der Grünphase für Fußgänger schließt sich die sogenannte Schutzzeit – in einer Länge von 6 Sekunden- an, bis der Kfz-Verkehr wieder Grün bekommt. In der Summe stehen den querenden Verkehrsteilnehmern von dem Grünphasenbeginn für Fußgänger bis zur Grünphase für den Kfz-Verkehr insgesamt 14 Sekunden zur sicheren Querung zur Verfügung. Diese Zeit wird von der Fachabteilung als ausreichend bewertet. Insofern wird hier kein weiterer Handlungsbedarf gesehen.

 

 

 

Herr Dr. Kaever schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um 19.40 Uhr.