Beschluss: festgestellt/genehmigt/abgearbeitet

Herr Eggers erkundigte sich, seit wann die Absperrung in der Sporthalle vorhanden sei. Herr Kugel teilte mit, dass am Montag, 12. November 2018, aufgrund von akuten Sicherheitsbedenken Sofortmaßnahmen eingeleitet worden seien. Er teilte weiter mit, dass aktuell geklärt werde, welche Maßnahme zeitnah umgesetzt werden könne, damit eine Nutzung der Sporthalle kurzfristig möglich sei.

 

Herr Gottschalk erfragte, ob der Brandschutz im 1. Obergeschoss ausreichend geprüft worden sei. Herr Aselmeier führte dazu aus, dass im Zuge des Konjunkturpaketes im Jahr 2008 der Brandschutz erhöht worden sei. So wurde ein vorgeschriebener zweiter Rettungsweg über die ehem. Hausmeisterwohnung genehmigt, da dort keine Brandlasten vorhanden seien. 

 

Herr Aselmeier stellte die Präsentation zur Gesamtkonzeption Schule, Kita und Sporthalle vor. Er zeigte die Varianten für die Gesamtkonzeption auf und unterstrich noch einmal, dass es sich um ein Konzept und nicht um einen Entwurf handele. Aufgrund der prognostizierten Gesamtkosten des Vorhabens werde eine EU-weite Ausschreibung oder ein Architektenwettbewerb notwendig sein. Demnach seien Fristen einzuhalten und demzufolge mehr zeitlicher Aufwand erforderlich. Nach seiner Einschätzung komme eine Sanierung der Sporthalle nicht in Frage, da ein Neubau einer Sporthalle wirtschaftlicher sei. Aufgrund der schon laufenden Bauvoranfrage erfragte Frau Beilken, ob die Anordnung der Gebäude im Konzept festgelegt sei. Herr Kugel teilte mit, dass mit der Bauvoranfrage ermittelt werde, ob das Bauvorhaben grundsätzlich umgesetzt werden könne, u. a. vor dem Hintergrund der Bewaldung in unmittelbarer Nähe. Herr Pollehn erfragte, ob die Einlassungen der Grundschule in die Bauvoranfrage geflossen seien. Herr Kugel teilte dazu mit, dass die Frage über das Protokoll beantwortet werde.

 

Antwort:

Die Bauvoranfrage für das Bauvorhaben der Grundschule Otze richtete sich danach, ob eine bestimmte Art oder ein bestimmtes Maß der baulichen Nutzung statthaft sei. Wenn Zweifel an der Bebaubarkeit eines Grundstückes bestehen, kann der Bauherr (Stadt Burgdorf) klären, ob ein bestimmtes Bauvorhaben (Gesamtkonzeption Schule, Kita und Sporthalle) auf einem bestimmten Grundstück planungsrechtlich zulässig oder ob die beabsichtigte bautechnische Lösung genehmigungsfähig sei. Daher waren für die Bauvoranfrage keine Einlassungen der Grundschule Otze erforderlich. Selbstverständlich werde die Grundschule Otze in alle weiteren Schritten der Planung einbezogen.

 

Frau Träger erkundigte sich, ob für die Gesamtkonzeption Haushaltsmittel für 2019 und 2020 eingestellt worden seien. Laut der Anlage „Projektübersicht“ aus der Vorlage BV 2018 0716/3 werde erst in 2023 mit der Errichtung des Neubaus begonnen. Herr Braun bat darum, die Fragen in diesem Zusammenhang unter TOP 4.1 zu stellen.

 

Frau Beilken fragte, bis wann und an wen Ideen der Schule gesendet werden können. Sie habe Bedenken, dass bspw. in die Mensa bei einem zweigeschossigen Schulgebäude zu wenig Licht einfalle. Herr Kugel teilte dazu mit, dass die Verwaltung die Bedenken aufnehme und bewerten werde. Grundsätzlich seien Workshops analog IGS Burgdorf denkbar, um damit die Bedarfe der Grundschule herauszuarbeiten. Herr Baxmann betonte, dass in Otze die Situation komplex sei. Es gebe sehr viele baurechtliche Vorgaben und damit bestimmte Restriktionen. Dieses Vorhaben sei nicht mit solchen auf „der grünen Wiese“ zu vergleichen.

 

Herr Dralle schlug vor, den Zaun am Vereinsgelände um zwei Meter nach hinten zu versetzen. Herr Aselmeier teilte dazu mit, dass die Verwaltung den F-Plan und B-Plan dafür neu aufstellen müsste, was wiederum sehr viel Zeit in Anspruch nehme. Ein B-Plan-Verfahren dauere mindestens ein Jahr. Hinzu kommen Ausgleichsmaßnahmen, die die Stadt zu tragen habe. Herr Pollehn schlug vor, mit den Verantwortlichen aus Schule, Kita und Verein einen Termin zu vereinbaren, um die nächsten Schritte gemeinsam zu erörtern. Herr Baxmann teilte dazu mit, dass die Verwaltung hinsichtlich einer Entwurfsplanung selbstverständlich alle Beteiligten an einen Tisch bitten werde, um einen Austausch über Meinungen und Bedürfnisse durchzuführen. Frau Träger bat in diesem Zusammenhang sich für die Planung der Gesamtkonzeption Zeit zu nehmen und alle Beteiligten zeitnah einzubinden. Frau Gersemann betonte, dass das Vorhaben sehr komplex sei, aber auch eine große Chance für Otze biete. Frau Träger erkundigte sich, warum die Bauvoranfrage ohne die Einlassungen von Schule, Kita und Verein eingereicht worden sei. Herr Aselmeier erklärte, dass mit der Bauvoranfrage grundsätzlich geklärt werde, ob die Gesamtkonzeption wie angedacht umsetzbar sei. Er führte weiter aus, dass es um die Rechtssicherheit gehe und mit einem positiven Bescheid zur Bauvoranfrage Unsicherheiten ausgeschlossen werden könnten. Herr Baxmann ergänzte, dass es um die Rahmenbedingungen für das Bauvorhaben gehe, mehr nicht.

 

Herr Eggers erfragte, wann die Bauvoranfrage gestellt wurde und bis wann mit einer Antwort zu rechnen sei. Herr Aselmeier teilte mit, dass die Bauvoranfrage Ende September 2018 gestellt worden sei. Er könne aber nicht sagen, wann die Antwort (Stellungnahme) der Behörden einträfe.

 

Herr Pollehn erkundigte sich, wann die möglichen Workshops beginnen könnten. Herr Kugel teilte mit, dass sich schnellstmöglich um einen Termin gekümmert werde.