Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1

Die Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Integration und Prävention nahmen den Entwurf des Stellenplanes 2019/2020 bei einer Enthaltung und 6 Ja-Stimmen zur Kenntnis.


Herr Kugel informierte die Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Integration und Prävention über einzelne Veränderungen des Stellenplans 2019. So werde in der Sozialabteilung der Bedarf an einer Stelle des/der stellvertretenden Abteilungsleiters/in (A10) entstehen. Im Gegenzug entfalle 2021 eine entsprechende Stelle (S12).

 

Außerdem werde auch im Hinblick auf den Fachkräftemangel vorgeschlagen, die vier Stellen der Flüchtlingssozialarbeit (S12) bereits jetzt zu entfristen. Derzeit seien die Verträge bis Ende der Jahre 2020 / 2021 befristet. Aufgaben in Bereichen der Integration werden perspektivisch auch weiterhin bestehen. Große Beträge in diesem Bereich werden zudem von der Region Hannover erstattet.

 

Herr Knauer, Herr Nijenhof und Herr Röttger zeigten sich mit einer Entfristung einverstanden.

 

Herr J. Braun bat um weitere Erläuterung, warum die erst 2020 / 2021 auslaufenden Verträge bereits jetzt entfristet werden müssen.

 

Herr Kugel erklärte, dass man zu der Erkenntnis gelangen sei, Integration nicht innerhalb von fünf Jahren abarbeiten zu können. Eine zeitnahe Entfristung trage dazu bei, die Perspektive der eingearbeiteten Mitarbeiter zu erhöhen, aufgebaute Netzwerke nicht zu zerstören und eventuellen Wechselgefahren vorzubeugen. Außerdem sei es möglich, die Mitarbeiter anderweitig einzusetzen.

 

Herr Schrader teilte im Namen von Frau Birgin (Fragen 1-3) und Herrn Köneke (Frage 4) verschiedene Anfragen bezüglich des Stellenplanes mit:

 

1.    Welche Ergebnisse haben die Flüchtlingssozialarbeiter bei der Flüchtlingssozialarbeit erzielt?

2.    Wie viele der betreuten Flüchtlinge sind integriert (Arbeit/eigene Wohnung/Vereine)?

3.    Wie lange ist eine pädagogische Betreuung erforderlich, nachdem die Flüchtlinge vollständig integriert sind?

4.    Können die Sozialarbeiter tatsächlich in anderen Bereichen eingesetzt werden?

 

Herr Knauer und Herr Kugel erachteten eine Beantwortung der Nachfragen grundsätzlich für schwierig.

 

Antwort über das Protokoll:

 

Die Flüchtlingssozialarbeit hilft erwachsenen Flüchtlingen und ihren Familien aus unterschiedlichen Herkunftsländern in den Bereichen des täglichen Lebens selbstständig zu handeln. Hauptsächlich werden Beratung und Unterstützung bei der Arbeitssuche, der Gesundheitsfürsorge und bei Behördengängen geleistet.

 

1.    Es ist nicht möglich, Ergebnisse der Flüchtlingssozialarbeit zu messen. Es werden vielfältige Angebote vorgehalten bzw. vermittelt, wobei es jedem Flüchtling überlassen ist, ob er diese annimmt.

2.    Statistiken über integrierte Flüchtlinge werden nicht geführt. Integration ist von Fall zu Fall unterschiedlich zu bewerten. Die in der Frage genannten Kriterien sind bei den Personen sehr unterschiedlich erfüllt. Im Übrigen werden auch nicht anerkannte Flüchtlinge betreut.

3.    Derzeit gehen wir von einer 5-jährigen intensiven Begleitung aus.

Sozialarbeiter könnten bei entsprechenden verfügbaren Stellen auch in den Bereichen der Jugendhilfe, der Jugendpflege und auch in Kindertagesstätten eingesetzt werden.