Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Rat fasste bei 18 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen folgenden

 

Beschluss:

 

Der Rat erteilt dem Bürgermeister gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1 NKomVG für das Haushaltsjahr 2016 die Entlastung.