Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Rat fasste bei 18 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen folgenden

 

Beschluss:

 

Der Rat nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 der Stadt Burgdorf zur Kenntnis und fasst folgende Beschlüsse:

 

 

  1. Der Rat beschließt gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) den Jahresabschluss des Jahres 2016. Mit dem Beschluss über den Jahresabschluss stimmt er gleichzeitig den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2016, die über 10.000 € liegen und die bisher nicht nach § 58 Abs. 1 Ziff. 9 u. § 117 Abs. 1 NKomVG genehmigt worden sind, nachträglich zu. Darüber hinaus nimmt er die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2016 bis 10.000 € (bei denen die Zuständigkeit gem. § 117 NKomVG i. V. m. § 6 der Haushaltssatzung 2016 beim Bürgermeister lag) zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat beschließt den Überschuss der außerordentlichen Erträge über die außerordentlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt 2016 (699.824,32 €) zur anteiligen Deckung des Fehlbetrags des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von -1.072.091,82 € zu verwenden.  

 

 


Herr Hinz dankte der Finanzabteilung und allen weiteren beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre Arbeit. Er hob hervor, dass auch der Jahresabschluss für 2017 in Kürze fertiggestellt und somit termingerecht eingereicht werden könne. Damit sei auch der Vorwurf, dass die Frist nicht eingehalten werde, hinfällig. Einziger Wermutstropfen beim Jahresabschluss 2016 sei die Prüfungsbemerkung zur Sanierung der Fenster im Rathaus I. Die Sanierung sei aufgrund der Vorgaben des Denkmalschutzes erfolgt . Zukünftig wünsche er sich, das die Stadt bei der Denkmalschutzbehörde vehementer eine kostengünstigere Lösung einfordere. Herr Hinz teilte mit, dass die Mehrheitsgruppe den Tagesordnungspunkten 3 und 4 zustimmen werde.

 

Herr Fleischmann teilte mit, dass er den Beschlussvorlagen zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 nicht zustimmen werde.

 

Herr Pollehn erklärte, dass seine Fraktion den Tagesordnungspunkten 3 und 4 nicht zustimmen werde. Die Gründe hierfür könnten dem Protokoll der Ratssitzung vom 15.2.2018 entnommen werden. Er dankte Herrn Voutta und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die geleistete Arbeit.

 

Herr Jens Braun teilte mit, dass seine Fraktion sich bei der Abstimmung zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 enthalten werde.