Der Rat fasste einstimmig
folgenden
Beschluss:
Der Rat stimmt gem. § 117 Abs.
1 NKomVG der überplanmäßigen Aufwendung / Auszahlung in Höhe von 34.000,00 €
bei dem Produktkonto 51100.427100 / 51100.727100 (Besondere Verwaltungs- und
Betriebsaufwendungen /-auszahlungen) zu.