Der Rat fasste bei
32 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung folgenden
Beschluss:
Der Ratsbeschluss
vom 14.12.2017 wird wie folgt ergänzt:
9. Alternativ kann anstelle einer
Vollzeitkraft die Besetzung auch durch zwei Teilzeitkräfte erfolgen. Deren
addierte Arbeitszeiten müssen mindestens der Arbeitszeit einer Vollzeitkraft im
Sinne des TVÖD VKA entsprechen. Voraussetzung für die Auszahlung des vollen
Zuschusses ist in diesem Fall ferner, dass für beide Kräfte addiert mindestens
50.000 €/Jahr (Arbeitgeberbrutto) aufzuwenden sind. Bei geringeren Aufwendungen
bzw. bei vorübergehender Beschäftigung nur einer Kraft verringert sich der
Zuschuss entsprechend. Die übrigen vorstehenden Bestimmungen gelten
entsprechend.
Herr Schrader nahm aufgrund seines Mitwirkungsverbotes im Zuschauerbereich Platz.
Herr Baxmann nahm ebenfalls an der Abstimmung nicht teil.
Herr Fleischmann erklärte, dass der VVV wichtig für Burgdorf sei. Gleichwohl halte er eine Einarbeitungszeit von maximal einem Jahr für sinnvoller als die veranschlagten drei Jahre.
Frau Weilert-Penk bat darum, das Datum des Beschlussvorschlages auf den 14.12.2017 zu korrigieren.
Herr Pollehn machte auf die intensive Diskussion in den Ausschüssen zur Neubesetzung der Position von Herrn Bleich aufmerksam. Dessen Aufgabe lasse sich nicht einfach auf eine Person übertragen, da sie mehr als eine übliche 38,5-Stunden-Woche umfasse. Eine Einarbeitungszeit von drei Jahren sei deshalb sinnvoll, um sich in das Arbeitsfeld adäquat einarbeiten zu können. Um die Arbeit des VVV erfolgreich fortsetzen zu können, bat er um eine Zustimmung zum Beschlussvorschlag.
Herr Hinz verwies auf die Unterschiede zwischen einer Probezeit und einer Einarbeitungszeit. Drei Jahre Einarbeitungszeit seien seiner Meinung notwendig für eine erfolgreiche Stellenbesetzung.
Herr Fleischmann betonte, dass eine einjährige Einarbeitungszeit genüge und man anschließend diese noch erweitern könne.