Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ratsbeschluss vom 14.02.2017 wird wie folgt ergänzt:

 

9. Alternativ kann anstelle einer Vollzeitkraft die Besetzung auch durch zwei Teilzeitkräfte erfolgen. Deren addierte Arbeitszeiten müssen mindestens der Arbeitszeit einer Vollzeitkraft im Sinne des TVÖD VKA entsprechen.

Voraussetzung für die Auszahlung des vollen Zuschusses ist in diesem Fall ferner, dass für beide Kräfte addiert mindestens 50.000 €/Jahr (Arbeitgeberbrutto) aufzuwenden sind. Bei geringeren Aufwendungen bzw. bei vorübergehender Beschäftigung nur einer Kraft verringert sich der Zuschuss entsprechend. Die übrigen vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend.

 

 

 

 

 


Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr fassen einstimmig folgenden empfehlenden