Herr Baxmann wies darauf hin, dass es derzeit keinen Bezugspunkt zu Otze gebe.
Herr Meyer erklärte, dass eine Lärmaktionsmessung auch für den
Bereich Otze interessant sei. Durch die Umleitung sei vermehrt Verkehr in der
Burgdorfer Straße.
Antwort der Stadtplanungsabteilung:
Welche
Hauptverkehrsstraßen bei der Lärmkartierung nach § 47 c BImSchG
(Bundesimmissionsschutzgesetz) durch das Niedersächsische Ministerium für
Umwelt, Energie und Umweltschutz berücksichtigt werden, richtet sich nach der
Definition des Begriffs Hauptverkehrsstraße in § 47 b BImSchG: Autobahnen,
Bundestraßen und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen
Kraftfahrzeugen jährlich. Bei der Burgdorfer Straße handelt es sich um eine
Kreisstraße. Die Berechnung der Lärmkarten erfolgt nach den Vorgaben der
‘Verordnung über die Lärmkartierung‘ (34. BImSchV). Lärmmessungen erfolgen
nicht.