Herr Baxmann wies darauf hin, dass es derzeit keinen Bezugspunkt zu Otze gebe.

 

Herr Meyer erklärte, dass eine Lärmaktionsmessung auch für den Bereich Otze interessant sei. Durch die Umleitung sei vermehrt Verkehr in der Burgdorfer Straße.

 

Antwort der Stadtplanungsabteilung:

Welche Hauptverkehrsstraßen bei der Lärmkartierung nach § 47 c BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz) durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Umweltschutz berücksichtigt werden, richtet sich nach der Definition des Begriffs Hauptverkehrsstraße in § 47 b BImSchG: Autobahnen, Bundestraßen und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen jährlich. Bei der Burgdorfer Straße handelt es sich um eine Kreisstraße. Die Berechnung der Lärmkarten erfolgt nach den Vorgaben der ‘Verordnung über die Lärmkartierung‘ (34. BImSchV). Lärmmessungen erfolgen nicht.