Beschluss:
Die
4. Änderungssatzung zur Satzung über die Reinigung der öffentlichen
Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Burgdorf (Straßenreinigungssatzung) wird
in der sich aus der Anlage 1 der Vorlage Nr. BV 2018 0636 ergebenden (und dem
Originalprotokoll als Anlage beigefügten) Fassung
und die
4. Änderungsverordnung zur Verordnung über Art, Maß und räumliche
Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Burgdorf
(Straßenreinigungsverordnung) wird in der sich aus der Anlage 2 der Vorlage Nr.
BV 2018 0636 ergebenden (und dem Originalprotokoll als Anlage beigefügten)
Fassung
erlassen.
Frau Debes ergänzte zur Vorlage, dass es abgesehen von der grundsätzlichen Aufteilung des Winterdienstes in zwei Klassen nachfolgende Änderungen in der Straßenreinigung im Ortsteil Otze gebe:
Die Straßen „Am Friedhof“ und „Barnackersweg“ werden zukünftig wöchentlich (Reinigungsklasse 4) statt wie bisher 14-tägig (Reinigungsklasse 2) gereinigt. Aufgrund des Baumbestandes sei eine häufigere Straßenreinigung erforderlich.
„Am Lindenbrink“ werde keine Straßenreinigung mehr durchgeführt. Die bestehende Pflasterung sei für die maschinelle Reinigung nicht geeignet. Durch die Kehrmaschine werden die Fugen geleert und dadurch das Pflaster gelockert. Um Schäden am Pflaster zu verhindern, werde zukünftig keine städtische Reinigung mehr durchgeführt.
Die Frage, ob der Lindenbrink weiterhin vor
Veranstaltungen wie der Otzer Woche gereinigt werde, wurde bejaht.
Einstimmig fasste der Ortsrat folgenden empfehlenden