Herr Sund bat um künftige Wiederaufnahme des Tagesordnungspunktes „Bericht des Stadtbrandmeisters“.

 

Frau Neitzel beantragte die Anhörung des Stadtbrandmeisters.

 

Herrn Stadtbrandmeister Heuer wurde einstimmig das Wort erteilt.

 

Herr Heuer berichtete über die Einsatzstruktur der letzten Einsätze und zählte folgende Einsätze auf: 21x Rettung von hilflosen Menschen, 11x Wasserschäden, 46x Brände, 15x technische Hilfeleistungen, 1x ABC Einsatz und 18x Brandmeldeauslösungen.

 

Weiterhin erklärte Herr Heuer, dass sich die Regionsfeuerwehrbereitschaft IV vorbereite, um die Einsatzkräfte bei dem Moorbrand auf dem Bundeswehrgelände in Meppen zu unterstützen.

 

Auf die Frage von Herrn Braun, wie sich die Einsatzabrechnung in den Flüchtlingsunterkünften darstelle, antwortete Herr Philipps, dass die Verpflichteten häufig nicht ermittelt werden könnten. Grundsätzlich würde jedoch das vorsätzliche oder grob fahrlässige Auslösen durch Schutzsuchende in der Einsatzabrechnung eine Berücksichtigung erfahren.

 

Frau Rathmann-Janowski ergänzte, dass etwaige abrechenbare Einsätze zunächst der Sozialabteilung – im Rahmen der internen Leistungsverrechnung - in Rechnung gestellt werden.

 

Herr Nijenhof fragte, ob eine Aufstellung über die tatsächlichen und die theoretisch abrechenbaren Einsatzkosten der Tauchergruppe erstellt werden könnte.

 

Herr Baxmann stellte den Sinn einer solchen „Erhebung“ in Frage.

 

Herr Pollehn betonte, dass eine theoretische Abrechnung nur überflüssigen Aufwand für die Verwaltung bedeute.

 

Herr Sund bat um Einblick in die zentrale Kleiderkammer und fragte nach den Öffnungszeiten.

 

Herr Heuer erklärte, dass sich die Kleiderkammer langsam einspiele und der Kleiderwart sehr engagiert sei. Allerdings liege ein (Liefer-)Problem auf Seiten des Zulieferers vor. Die Kleiderkammer sei zwei Mal die Woche und nach Bedarf geöffnet.

 

Herr Gottschalk fragte nach, ob die Ortsfeuerwehr Burgdorf künftig auf das Notstromaggregat der Stadt Burgdorf zugreifen könne und warum die Feuerwehr keine Schlüsselgewalt habe.

 

Herr Heuer betonte, dass das Aggregat aus Katastrophenschutzmitteln beschafft worden sei und nur die Ordnungsabteilung einen Schlüssel besäße.

 

Auf Nachfrage von Herrn Ortsbrandmeister Bethmann, ob er weitere Zugriffsmöglichkeiten auf das Feuerwehrgerätehaus erhalten könne, antworte Herr Bürgermeister Baxmann, dass diese Liegenschaft der Stadt Burgdorf in mehrere Bereiche aufgeteilt sei und von mehreren Beteiligten genutzt werde. Dies seien die Ortsfeuerwehr Burgdorf, die Stadtfeuerwehr (z.B. Stadtbrandmeisterbüro und Waschhalle) und Bedienstete der Stadt Burgdorf (z.B. Werkstattbereich der hauptamtlichen Gerätewarte sowie weitere Garagenbereiche). Herr Bethmann übe – für seinen Bereich - das Hausrecht im Namen der Stadt Burgdorf aus. Über einzelne  Gebäudezuteilungen bzw. Zugriffsmöglichkeiten entscheide stets die Stadtverwaltung.   

 

Herr Nijenhof führte aus, dass er dies als nicht sinnvoll empfinde.

 

Herr Philipps merkte abschließend an, dass eine weitere Information bezüglich des Notstromaggregats über eine Protokollnotiz herausgegeben werde.

 

Protokollnotiz:

 

Der Stromerzeuger wurde aus Finanzmitteln des Katastrophenschutzes, z.B. für die Notstromversorgung von Feuerwehrgerätehäusern, beschafft. Dieses Aggregat kann - auf Anfrage bei der Verwaltung - von den Ortswehren genutzt werden (z.B. für die Ausrichtung eines Osterfeuers). Multiplikatoren für die Einweisung stehen in den Ortswehren Burgdorf und Otze sowie in der ELO-Gruppe zur Verfügung. Die Schlüsselgewalt besitzen die Stadtgerätewarte und die Ordnungsabteilung.