Sitzung: 17.09.2018 Ausschuss für Haushalt, Finanzen u. Verwaltungsangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV 2018 0680
Beschlussvorschlag:
Der Rat
nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2016 der Stadt Burgdorf zur Kenntnis und fasst
folgende Beschlüsse:
- Der
Rat beschließt gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) den Jahresabschluss
des Jahres 2016. Mit dem
Beschluss über den Jahresabschluss stimmt er gleichzeitig den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen
und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2016, die über 10.000 € liegen und
die bisher nicht nach § 58 Abs. 1 Ziff. 9 u. § 117 Abs. 1
NKomVG genehmigt worden sind, nachträglich zu. Darüber hinaus nimmt er die über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2016 bis 10.000 € (bei
denen die Zuständigkeit gem. § 117 NKomVG i. V. m. § 6 der
Haushaltssatzung 2016 beim Bürgermeister lag) zur Kenntnis.
- Der Rat beschließt den Überschuss der außerordentlichen Erträge über die außerordentlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt 2016 (699.824,32 €) zur anteiligen Deckung des Fehlbetrags des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von -1.072.091,82 € zu verwenden.
Herr Hinz sprach die Prüfungsbemerkung im Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes bezüglich der Fenstersanierung im Rathaus I an und erkundigte sich, ob diese in der Bilanz als Werterhöhung ausgewiesen sei. Dieses wurde von der Verwaltung bejaht.
Herr Könecke sprach sich dafür aus, bei künftigen Sanierungen – insbesondere der Rathäuser – verlässliche Kostenanalysen aufstellen zu lassen und unter wirtschaftlicher Betrachtung der Baumaßnahmen evtl. auch Alternativen für eine andere Nutzung in Betracht zu ziehen.
Nach weiterer kurzer Diskussion fasste der Ausschuss einstimmig folgenden