Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 der Stadt Burgdorf zur Kenntnis und fasst folgende Beschlüsse:

 

 

  1. Der Rat beschließt gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) den Jahresabschluss des Jahres 2016. Mit dem Beschluss über den Jahresabschluss stimmt er gleichzeitig den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2016, die über 10.000 € liegen und die bisher nicht nach § 58 Abs. 1 Ziff. 9 u. § 117 Abs. 1 NKomVG genehmigt worden sind, nachträglich zu. Darüber hinaus nimmt er die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2016 bis 10.000 € (bei denen die Zuständigkeit gem. § 117 NKomVG i. V. m. § 6 der Haushaltssatzung 2016 beim Bürgermeister lag) zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat beschließt den Überschuss der außerordentlichen Erträge über die außerordentlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt 2016 (699.824,32 €) zur anteiligen Deckung des Fehlbetrags des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von -1.072.091,82 € zu verwenden.

     

 


Herr Hinz sprach die Prüfungsbemerkung im Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes bezüglich der Fenstersanierung im Rathaus I an und erkundigte sich, ob diese in der Bilanz als Werterhöhung ausgewiesen sei. Dieses wurde von der Verwaltung bejaht.

 

Herr Könecke sprach sich dafür aus, bei künftigen Sanierungen – insbesondere der Rathäuser – verlässliche Kostenanalysen aufstellen zu lassen und unter wirtschaftlicher Betrachtung der Baumaßnahmen evtl. auch Alternativen für eine andere Nutzung in Betracht zu ziehen.

 

Nach weiterer kurzer Diskussion fasste der Ausschuss einstimmig folgenden