Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Meinig regte an, zur Verbesserung der Situation auf der Ramlinger Straße den Gehweg am Penny-Markt zu beenden und die Fußgänger mittels einer vorzusehenden Querungshilfe auf die andere Straßenseite wechseln zu lassen.

Antwort der Tiefbauabteilung: Sofern mit der Anregung bezweckt werden sollte, dass eine Kostenbeteiligung der Stadt Burgdorf beim Umbau eines höhengleichen Bahnübergangs ausgeschlossen wird, ist dies nicht erforderlich, da der Bereich vor der Park- und Ride-Anlage auf der Südseite nicht als Gehweg ausgebaut ist und demzufolge nicht zu einer möglichen Kostenbeteiligung führen würde. Eine Querungshilfe entsteht darüber hinaus auf Höhe des neuen Penny-Marktes im Zuge des dortigen Neubaus des Marktes.