1. geplante Seniorenwohnanlage in Ramlingen

 

Herr Meller bat, bei der Erteilung der Baugenehmigung für die Seniorenwohnanlage in Ramlingen zu berücksichtigen, dass dort aufgrund des landwirtschaftlichen Verkehrs in den beiden anliegenden Straßen keine Parkmöglichkeiten vorgesehen werden sollten.

 

2. Fahnenmast in Ehlershausen

 

Frau Heyna fragte, ob der verwitterte Fahnenmast an der Ecke Ramlinger Straße/Ratsweg noch benötigt werde? Falls das zutreffe, bat sie darum, diesen instand zu setzen.

Antwort der Tiefbauabteilung: Der Fahnenmast wird nicht mehr benötigt, da die Verwaltungsnebenstelle im Ratsweg nicht mehr existiert. Der Bauhof wird den Fahnenmast abbauen, die Hülse jedoch stehen lassen.

 

3. Friedhof

 

Auf dem Friedhof sind offensichtlich beim Einebnen von Gräbern größere Unebenheiten verblieben, eine Besucherin sei schon gestürzt. Herr Apel bat darum, noch einmal nachzubessern. Außerdem fragte er, ob ggf. einige Schläuche gelegt werden könnten, um die Bewässerung der Gräber zu erleichtern.

Antwort der Tiefbauabteilung: Die in den letzten Monaten eingeebneten Gräber wurden kontrolliert. Dabei wurden keine Unebenheiten festgestellt, die eine Unfallgefahr darstellen.

Es können keine Schläuche auf dem Friedhof verlegt werden, da auch auf diese Weise nicht alle Gräber erreicht werden könnten und dies eine erhebliche Stolpergefahr darstellen würde.

 

4. Parkende LKW

 

Herr Sieke beklagte, dass auf der Ramlinger Straße in Ehlershausen ungefähr in Höhe der ehemaligen Sparkassenfiliale regelmäßig ein 42t-Sattelschlepper abgestellt werde. Dieser beschädige beim Einparken vermutlich die Bordsteine, oftmals ragten Anbauteile des Fahrzeugs in den Radfahrschutzstreifen hinein. Er fragte, nach welcher Rechtsgrundlage ein Parken dort für derartige Fahrzeuge erlaubt sei.

Frau Thies ergänzte, dass die Pflasterung sich schon gesetzt habe und die Straße zudem schlecht einsehbar sei. Frau Meinig beklagte, dass auch auf dem Waldboden am Luchsweg und am Campingplatz besonders am Wochenende weitere LKW abgestellt werden. Herr Sieke regte an, alternative Parkflächen am Rande der Ortschaft zur Verfügung zu stellen.

Antwort der Straßenverkehrsbehörde: Bei der Ramlinger Straße handelt es sich nach Aussage der Bauordnungsabteilung um ein “allgemeines Wohngebiet“, welches nicht durch einen Bebauungsplan belegt ist. Nach § 12 Absatz 3a Satz 1 Straßenverkehrsordnung ist mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse innerhalb geschlossener Ortschaften das regelmäßige Parken in reinen und allgemeinen Wohngebieten in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.

Die Firma des dort aufgefallenen Lkws wurde telefonisch darauf am 13.09.2018 aufmerksam gemacht. Es wurde durch den Fahrdienstleiter zugesichert, den betreffenden Fahrer zu informieren und anzuweisen, den Lkw nicht mehr in der Ramlinger Straße abzustellen.

Im Luchsweg/Ecke Dohlenstraße stellte sich die Situation folgendermaßen dar: Es wurde kein Lkw angetroffenen. Jedoch waren deutlich Lkw-Spuren im Seitenbereich sichtbar. Grundsätzlich gilt hier dasselbe wie in der Ramlinger Straße. Ebenso ist das Parken im Seitenbereich nicht erlaubt. Im gesamten Straßenzug stehen jedoch ca. 10 Autos, welche dann auch zu verwarnen wären. Da die Straßenverkehrsbehörde am Wochenende nicht im Dienst ist, um die Situation dort zu beobachten, wird die Polizei gebeten, entsprechende Kontrollen durchzuführen.

Die Problematik am Campingplatz kann nicht erkannt werden. Der Stichweg, in dem der Lkw abgestellt war, ist auf einer Länge von ca. 25 m asphaltiert. Des Weiteren hat der Fahrer schon vor einiger Zeit selbst Kontakt zur Straßenverkehrsbehörde gesucht und gefragt, wo er denn seinen Lkw rechtskonform abstellen könne. Es konnte ihm jedoch keine Alternative außer den beiden Gewerbegebieten genannt werden. Hier bleibt jedoch festzustellen, dass die Straßen in den Gewerbegebieten so schmal sind, dass sich ein Abstellen eines Lkw am rechten Fahrbahnrand aufgrund der zu geringen Restfahrbahnbreite automatisch verbietet. Soweit der Straßenverkehrsbehörde bekannt ist, wird der Lkw derzeit in der Straße „Edental“ im Seitenraum parallel zur Bahnstrecke abgestellt.

Alternative Parkflächen können derzeit nicht zur Verfügung gestellt werden, da es keine geeigneten Flächen in Ehlershausen gibt.

 

5. Private Gehölze an der Ramlinger Straße

 

Frau Heyna beklagte, dass in der Ramlinger Straße im Bereich zwischen dem Gasthaus Bähre und der Einmündung in den Trakehnerweg der Bewuchs einiger Privatgrundstücke weit in den Gehweg hineinrage. Sie bat darum, die betreffenden Anwohner aufzufordern, die Büsche zurückzuschneiden.

Antwort der Ordnungsabteilung: Die Bewohnerinnen und Bewohner des betroffenen Bereiches wurden durch den Außendienstmitarbeiter der Ordnungsabteilung auf die Missstände persönlich hingewiesen. Eine Verbesserung der Situation sollte zeitnah erfolgen.