Sitzung: 11.09.2018 Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen
1. geplante
Seniorenwohnanlage in Ramlingen
Herr Meller bat, bei der Erteilung der
Baugenehmigung für die Seniorenwohnanlage in Ramlingen zu berücksichtigen, dass
dort aufgrund des landwirtschaftlichen Verkehrs in den beiden anliegenden
Straßen keine Parkmöglichkeiten vorgesehen werden sollten.
2.
Fahnenmast in Ehlershausen
Frau Heyna fragte, ob der verwitterte
Fahnenmast an der Ecke Ramlinger Straße/Ratsweg noch benötigt werde? Falls das
zutreffe, bat sie darum, diesen instand zu setzen.
Antwort der Tiefbauabteilung: Der Fahnenmast wird nicht
mehr benötigt, da die Verwaltungsnebenstelle im Ratsweg nicht mehr existiert.
Der Bauhof wird den Fahnenmast abbauen, die Hülse jedoch stehen lassen.
3. Friedhof
Auf dem Friedhof sind offensichtlich beim Einebnen von
Gräbern größere Unebenheiten verblieben, eine Besucherin sei schon gestürzt. Herr Apel bat darum, noch einmal
nachzubessern. Außerdem fragte er, ob ggf. einige Schläuche gelegt werden
könnten, um die Bewässerung der Gräber zu erleichtern.
Antwort der Tiefbauabteilung: Die in den letzten Monaten
eingeebneten Gräber wurden kontrolliert. Dabei wurden keine Unebenheiten
festgestellt, die eine Unfallgefahr darstellen.
Es können keine Schläuche auf dem Friedhof verlegt
werden, da auch auf diese Weise nicht alle Gräber erreicht werden könnten und
dies eine erhebliche Stolpergefahr darstellen würde.
4. Parkende
LKW
Herr Sieke beklagte, dass auf der
Ramlinger Straße in Ehlershausen ungefähr in Höhe der ehemaligen
Sparkassenfiliale regelmäßig ein 42t-Sattelschlepper abgestellt werde. Dieser
beschädige beim Einparken vermutlich die Bordsteine, oftmals ragten Anbauteile
des Fahrzeugs in den Radfahrschutzstreifen hinein. Er fragte, nach welcher
Rechtsgrundlage ein Parken dort für derartige Fahrzeuge erlaubt sei.
Frau Thies ergänzte, dass die
Pflasterung sich schon gesetzt habe und die Straße zudem schlecht einsehbar
sei. Frau Meinig beklagte, dass auch
auf dem Waldboden am Luchsweg und am Campingplatz besonders am Wochenende
weitere LKW abgestellt werden. Herr Sieke
regte an, alternative Parkflächen am Rande der Ortschaft zur Verfügung zu
stellen.
Antwort der Straßenverkehrsbehörde: Bei der Ramlinger Straße
handelt es sich nach Aussage der Bauordnungsabteilung um ein “allgemeines
Wohngebiet“, welches nicht durch einen Bebauungsplan belegt ist. Nach § 12
Absatz 3a Satz 1 Straßenverkehrsordnung ist mit Kraftfahrzeugen mit einer
zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t
zulässiger Gesamtmasse innerhalb geschlossener Ortschaften das regelmäßige
Parken in reinen und allgemeinen Wohngebieten in der Zeit von 22:00 bis 06:00
Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.
Die Firma des dort aufgefallenen Lkws wurde
telefonisch darauf am 13.09.2018 aufmerksam gemacht. Es wurde durch den Fahrdienstleiter
zugesichert, den betreffenden Fahrer zu informieren und anzuweisen, den Lkw
nicht mehr in der Ramlinger Straße abzustellen.
Im Luchsweg/Ecke Dohlenstraße stellte sich die
Situation folgendermaßen dar: Es wurde kein Lkw angetroffenen. Jedoch waren
deutlich Lkw-Spuren im Seitenbereich sichtbar. Grundsätzlich gilt hier dasselbe
wie in der Ramlinger Straße. Ebenso ist das Parken im Seitenbereich nicht
erlaubt. Im gesamten Straßenzug stehen jedoch ca. 10 Autos, welche dann auch zu
verwarnen wären. Da die Straßenverkehrsbehörde am Wochenende nicht im Dienst
ist, um die Situation dort zu beobachten, wird die Polizei gebeten,
entsprechende Kontrollen durchzuführen.
Die Problematik am Campingplatz kann nicht erkannt
werden. Der Stichweg, in dem der Lkw abgestellt war, ist auf einer Länge von
ca. 25 m asphaltiert. Des Weiteren hat der Fahrer schon vor einiger Zeit selbst
Kontakt zur Straßenverkehrsbehörde gesucht und gefragt, wo er denn seinen Lkw
rechtskonform abstellen könne. Es konnte ihm jedoch keine Alternative außer den
beiden Gewerbegebieten genannt werden. Hier bleibt jedoch festzustellen, dass
die Straßen in den Gewerbegebieten so schmal sind, dass sich ein Abstellen
eines Lkw am rechten Fahrbahnrand aufgrund der zu geringen Restfahrbahnbreite automatisch
verbietet. Soweit der Straßenverkehrsbehörde bekannt ist, wird der Lkw derzeit
in der Straße „Edental“ im Seitenraum parallel zur Bahnstrecke abgestellt.
Alternative Parkflächen können derzeit nicht zur
Verfügung gestellt werden, da es keine geeigneten Flächen in Ehlershausen gibt.
5. Private
Gehölze an der Ramlinger Straße
Frau Heyna beklagte, dass in der
Ramlinger Straße im Bereich zwischen dem Gasthaus Bähre und der Einmündung in
den Trakehnerweg der Bewuchs einiger Privatgrundstücke weit in den Gehweg
hineinrage. Sie bat darum, die betreffenden Anwohner aufzufordern, die Büsche
zurückzuschneiden.
Antwort der Ordnungsabteilung: Die Bewohnerinnen und
Bewohner des betroffenen Bereiches wurden durch den Außendienstmitarbeiter der
Ordnungsabteilung auf die Missstände persönlich hingewiesen. Eine Verbesserung
der Situation sollte zeitnah erfolgen.