Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Nagel stellte zwei Varianten des aktualisierten städtebaulichen Entwurfs zum Bebauungsplan 2-16 „Ehlershäuser Weg“ vor (Anlage 2).

Beide sehen - wie vom Ortsrat und den Einwohnern gewünscht - eine Zufahrt von der Ramlinger Straße vor.

Im Entwurf vom 21.06.2018 sei auf den ursprünglich an der Ramlinger Straße vorgesehenen Lärmschutzwall verzichtet worden, der Lärmschutz müsste durch die neuen Anlieger auf eigene nicht unerhebliche Kosten sichergestellt werden. Durch den Verzicht auf den Lärmschutzwall werde mehr Wohnbauland ausgewiesen, was dazu führe, dass das von der Stadtplanung angestrebte beschleunigte Verfahren gemäß § 13b BauGB vermutlich nicht angewendet werden könne.

Um dieses doch anwenden zu können und zur Sicherstellung der städtebaulichen Qualität im Hinblick auf ein gewünschtes einheitliches Erscheinungsbild stellte sie mit dem Entwurf vom 11.09.2018 eine Alternative vor.

Danach werde das Regenrückhaltebecken weiter nördlich vorgesehen, der Lärmschutzwall verkürzt und das Ortsschild nur um 50 Meter verschoben.

Zu dieser Variante seien allerdings noch Gutachten angefordert worden, deren Ergebnisse noch nicht vorliegen.

 

In diesem Zusammenhang fragte sie, ob das vom Ortsrat angeregte Verkehrsgutachten noch für erforderlich gehalten werde.

 

Herr Apel erklärte, daran festhalten zu wollen.

 

Frau Borchers regte an, das Verkehrsgutachten mit der zusätzlichen Variante „weitere Zufahrt von der Ramlinger Straße“ in Auftrag zu geben. Sie werde die Tiefbauabteilung entsprechend informieren.

 

Herr Apel erklärte, dass laut ISEK unter städtebaulichen Gesichtspunkten ein Zusammenwachsen der sehr unterschiedlichen Ortschaften Ramlingen und Ehlershausen nicht vorgesehen sei. Er befürchte eine Zersiedelung und stehe den derzeitigen Planungen eher skeptisch gegenüber.

 

Frau Meinig erinnerte daran, dass dieses Gebiet gerade wegen der Nicht-Umsetzbarkeit der im ISEK ursprünglich vorgesehenen Flächen einer weiteren Entwicklung Ramlingen-Ehlershausens ins Auge gefasst worden sei. Man bewege sich wohl in einem gewissen Spannungsfeld, ein Zusammenwachsen beider Ortschaften sehe sie durch die Entwicklung dieses Baugebiets hier nicht.

 

Herr Apel bestand darauf, um mehr Rechtssicherheit und Raum für Beteiligung zu schaffen, im anstehenden Bebauungsplanverfahren den Bürgerinnen und Bürgern alle gesetzlich vorgesehenen Mitspracherechte uneingeschränkt einzuräumen.

Frau Nagel versicherte, dass sowohl im beschleunigten als auch im nicht beschleunigten Verfahren die vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung mit den entsprechenden Fristen gleichermaßen gehandhabt werde.

 

Sie gehe davon aus, zur nächsten Sitzung des Ortsrates unter Einbeziehung der noch ausstehenden Gutachten eine detaillierte Planung vorlegen zu können.