Um 19.18 Uhr unterbrach Herr Dr. Kaever die Sitzung und eröffnete eine Einwohnerfragestunde für die zu diesem Punkt erschienenen Anwohner.

Eine Bewohnerin des Mischgebietes am Duderstädter Weg monierte, dass die neu entstehende Wohnbebauung zukünftig Einblick in ihr Grundstück nehmen könne und verlangte einen entsprechenden Sichtschutz (Hecke oder Zaun).

Herr Beytekin verwies darauf, dass die Wohnbebauung die nach der NBauO erforderlichen Abstände einhalte, die Deutsche Reihenhaus im Wege des Entgegenkommens diesem Wunsch voraussichtlich aber nachkommen werde.

Frau Herbst erklärte, dass die Frage von Einfriedungen generell nach den Maßgaben des Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetzes zu klären sei.

Dem weiteren Verlangen dieser Anwohnerin, dass zwingend eine Straße zwischen der Rückseite ihres Grundstückes und der Neubebauung geführt werden müsste, widersprach Herr Fischer. Wie bereits zuvor erläutert, sei das direkte Angrenzen eines allgemeinen Wohngebietes an ein Mischgebiet planungsrechtlich zulässig, da Wohnen im Mischgebiet zu den allgemein zulässigen Nutzungen gehöre.

Die Anwohnerin bat weiterhin um Auskunft, wie die Reinigung der Straße während der Sanierungsphase erfolge. Herr Fischer antwortete hierauf, dass diese Frage im Rahmen des städtebaulichen Vertrages geregelt werde.

 

Zu den Bedenken einer weiteren Anwohnerin hinsichtlich des Schallschutzes zum Gewerbegebiet erläuterte Herr Beytekin, dass nur die Fenster in den Giebeln bestimmter Häuserreihen nicht zu öffnen seien. Für die am nächsten dem Gewerbegebiet liegenden Häuser sei der Grundriss derart verändert worden, dass die Fenster zwar zu öffnen seien, hier jedoch keine Aufenthaltsräume, sondern Abstellräume oder Badezimmer lägen.

Ein am Ostlandring ansässiger Gewerbetreibender äußerte Bedenken hinsichtlich der Sicherstellung des Schallschutzes, da die vorgesehene Lärmschutzwand vor der Rückseite seines Grundstückes ende.

Herr Beytekin antwortete hierauf, dass in den benachbarten Häusern der Schallschutz durch die Grundrisse gewährleistet werde und diese Häuserzeile im Norden eine „eigene“ Schallschutzwand erhalte. Eine noch weitergehende Sicherung durch die Erhöhung der vorgesehenen Schallschutzwand sei nicht zielführend.

Herr Beytekin verwies darauf, dass die vorgetragenen Bedenken nochmals im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit dargelegt werden könnten und sollten.

Herr Dr. Kaever schloss die Einwohnerfragestunde um 19.45 Uhr.