Beschluss: vertagt

 

 


Herr Reißer wies nochmals darauf hin, dass eine zusätzliche Leuchte an der Fuß- und Radwegquerung im Bereich Schillerslager Landstraße/Einmündungsbereich B443 die dortige Gefahrensituation entschärfen könne.

 

Herr Philipps erklärte, dass sich dieser Geh- und Radweg außerhalb der geschlossenen Ortslage befinde und daher keine allgemeine Beleuchtungspflicht bestehe. Die Nds. Landesbehörde (NLStBV) habe zuletzt 2013 zu einer möglichen Beleuchtung im Bereich der Brücke über die B188 eine Stellungnahme abgegeben (siehe Vorlage 2014 0567).

 

Der Mast der vorhandenen Leuchte wurde bereits mit einer Mastverlängerung ausgestattet, um auch den gegenüberliegenden Bereich besser auszuleuchten.

 

In den vergangenen Jahren haben sich durch den Einsatz von Leuchtdioden (LED) viele Verbesserungen in der Lichttechnik ergeben. Es sei jetzt möglich, die einzelnen LEDs in einem Beleuchtungsmodul auf die Bedürfnisse vor Ort besser auszurichten.

 

Aus diesem Grund wurde die Fa. Signify (früher Philips) gebeten, eine Lichtberechnung zu erstellen, mit der Vorgabe zu prüfen, ob mit einer anderen Leuchte eine bessere Ausleuchtung des gegenüberliegenden Fahrbahnrandes möglich sei.

 

Der Ortsrat sprach sich daher einstimmig dafür aus, den gestellten Antrag nicht mehr in die Fachausschüsse zu überweisen, sondern das Ergebnis der Fa. Signify abzuwarten. Sobald das Ergebnis dieser Prüfung vorliege, solle eine entsprechende Mitteilung im Ortsrat erfolgen.