Herr Reißer wies nochmals
darauf hin, dass eine zusätzliche Leuchte an der Fuß- und Radwegquerung im
Bereich Schillerslager Landstraße/Einmündungsbereich B443 die dortige
Gefahrensituation entschärfen könne.
Herr
Philipps
erklärte, dass sich dieser Geh- und Radweg außerhalb der geschlossenen Ortslage
befinde und daher keine allgemeine Beleuchtungspflicht bestehe. Die Nds.
Landesbehörde (NLStBV) habe zuletzt 2013 zu einer möglichen Beleuchtung im
Bereich der Brücke über die B188 eine Stellungnahme abgegeben (siehe Vorlage
2014 0567).
Der Mast der vorhandenen Leuchte wurde
bereits mit einer Mastverlängerung ausgestattet, um auch den gegenüberliegenden
Bereich besser auszuleuchten.
In den vergangenen Jahren haben sich durch den
Einsatz von Leuchtdioden (LED) viele Verbesserungen in der Lichttechnik
ergeben. Es sei jetzt möglich, die einzelnen LEDs in einem Beleuchtungsmodul
auf die Bedürfnisse vor Ort besser auszurichten.
Aus diesem Grund wurde die Fa. Signify
(früher Philips) gebeten, eine Lichtberechnung zu erstellen, mit der Vorgabe zu
prüfen, ob mit einer anderen Leuchte eine bessere Ausleuchtung des
gegenüberliegenden Fahrbahnrandes möglich sei.
Der Ortsrat sprach sich daher einstimmig dafür aus, den gestellten Antrag nicht mehr in die Fachausschüsse zu überweisen, sondern das Ergebnis der Fa. Signify abzuwarten. Sobald das Ergebnis dieser Prüfung vorliege, solle eine entsprechende Mitteilung im Ortsrat erfolgen.