Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Herr Bührke erkundigte sich, ob die Seitenstreifen entlang der Fahrbahn, auf der sich die Straßenbeleuchtung befindet, überhaupt im Eigentum der Stadt stehen würden.

 

Antwort der Tiefbauverwaltungsabteilung:

Der Grünstreifen liegt im Eigentum des Straßenbaulastträgers der K120 (Region Hannover). Die Baulast für die Straßenbeleuchtung liegt jedoch bei der Stadt Burgdorf. Daher sind für die Beleuchtung auch Straßenausbaubeiträge zu erheben.