1.    Fußweg „Im Dorfe“

Herr Reißer erklärte, dass der Fußweg der Straße „Im Dorfe“ höhengleich mit der Fahrbahn und nur durch einen farbigen Läuferstein gekennzeichnet sei. Da diese Farbe aus dem Pflasterstein bereits entwichen sei, sei der Fußweg als solcher nicht mehr erkennbar. Weiterhin teilte er mit, dass in einem Fall bei dieser Straße beidseitig Fahrzeuge geparkt haben und dadurch landwirtschaftliche Fahrzeuge nicht mehr durchfahren konnten. Die daraufhin informierte Polizei konnte nicht weiterhelfen, da die rechtliche Situation aufgrund des ausgeblichenen Läufersteins nicht eindeutig war. Die Verwaltung werde daher um Überprüfung gebeten.

 

Antwort der Tiefbauabteilung:

Die Situation wurde daher vor Ort angesehen. Die Fahrbahn hat einschließlich der darin mittig verlaufenden Entwässerungsrinne (Mittelgosse) eine Breite von 5,00 m. Daneben verläuft niveaugleich der zwischen 1,50 m und 2,00 m breite Gehweg mit einem anderen Steinformat und durch eine Läuferreihe von der Fahrbahn getrennt. Parkmöglichkeiten bestehen auf der Fahrbahn, soweit eine Restbreite von 3 m frei bleibt, und zusätzlich im Seitenraum. Der Gehweg wurde bewusst niveaugleich mit einem stärkeren Unterbau hergestellt, damit er von landwirtschaftlichen Fahrzeugen im Begegnungsfall überfahren werden kann. Ein Parken auf dem Gehweg ist nicht zulässig.

 

Es ist zutreffend, dass die Trennung der Verkehrsflächen nicht mehr so deutlich erkennbar ist, da eingefärbte Betonpflastererzeugnisse im Laufe der Jahre dazu neigen auszubleichen und sich der Grundfarbe Betongrau angleichen.

 

Da die Straße „Im Dorfe“ überwiegend von Anliegern befahren wird, kann aber davon ausgegangen werden, dass die Situation dem fließenden und ruhenden Verkehr bekannt ist. Insofern wird seitens der Tiefbauabteilung kein weiterer Handlungsbedarf gesehen. Soweit es die personelle Situation der Straßenverkehrsbehörde ermöglicht, ist es vorgesehen, vereinzelt Kontrollen in der Straße „Im Dorfe“ durchzuführen.

 

 

2.    Sanierung B3

Herr Reißer teilte mit, das bei der Sanierung der B3 ein Hydrant an der Ecke Heutrift/Flachsfeld angeschlossen worden sei und als Wassertankstelle genutzt wurde. Dabei seien Schäden entstanden, die die Verwaltung im Hinblick auf eine mögliche in Regressnahme des Verursachers überprüfen solle.

 

Antwort der Tiefbauabteilung:

Die Anzeige wurde an den dafür zuständigen Wasserverband Nordhannover weitergeleitet. Der Verbandsingenieur Herr Nitschke hat die Entnahmestelle kontrolliert und keinerlei Beanstandungen festgestellt.

 

  1. Felsstein an der Verkehrsinsel Ortseingang Schillerslage

Herr Reißer machte darauf aufmerksam, dass bei der Verkehrsinsel Ortseingang Schillerslage einer von drei Felssteinen entwendet worden sei. Er erkundigte sich nach dem aktuellen Stand hierzu.

 

Antwort der Tiefbauabteilung:

Eine Strafanzeige durch die Rechtsabteilung ist gestellt worden. Ergebnisse liegen noch nicht vor.

 

 

  1. Möglichkeit der Spielplatznutzung auf dem Außengelände der Kindertagesstätte Schillerslage (Vorlage: F 2018 0547)- Aufstellung eines Schildes

Auf Nachfrage von Herrn Reißer teilte Herr Philipps mit, dass das Schild auf dem Außengelände der Kita Schillerslage am 20.09.2018 von der beauftragten Firma geliefert und anschließend durch den Bauhof aufgestellt werde.

 

 

5.    Schlüssel für Friedhof/Friedhofskapelle

Herr Reißer bat, ihm einen Schlüssel für den Friedhof/Friedhofskapelle Schillerslage nicht nur zu bestimmten Zeiten, sondern ganzjährig wie bisher zur Verfügung zu stellen.

 

Antwort der Tiefbauverwaltungsabteilung:

Mit der Erneuerung der Schließanlage aller städtischen Friedhofskapellen wurde die Schlüsselausgabe reduziert. Hintergrund ist u.a., dass z. T. Kapellennutzungen nicht angemeldet wurden und so teilweise auch keine Verursacher ermittelt werden konnten, wenn die Räume nicht ordnungsgemäß hinterlassen wurden.

 

Für Veranstaltungen/Gottesdienste kann sich ein Schlüssel (Transponder) bei der Friedhofsverwaltung ausgeliehen werden. Mit Herrn Reißer wurde bereits im Vorfeld gesprochen. Damit er weiterhin für die Verstorbenen des Ortes läuten kann, hat er dauerhaft einen Transponder für die Seitentür erhalten. Bei anderen Veranstaltungen (i. d. R. Gottesdienste, zweimal im Jahr) kann dieser Transponder für die Haupttür freigeschaltet werden.

 

Im Sinne der Gleichbehandlung der Nutzer der Kapellen in den Ortsteilen wird aus den oben genannten Gründen kein Transponder für den Zugang dauerhaft überlassen.