Sitzung: 06.09.2018 Ortsrat Schillerslage
1. Fußweg „Im Dorfe“
Herr
Reißer
erklärte, dass der Fußweg der Straße „Im Dorfe“ höhengleich mit der Fahrbahn
und nur durch einen farbigen Läuferstein gekennzeichnet sei. Da diese Farbe aus
dem Pflasterstein bereits entwichen sei, sei der Fußweg als solcher nicht mehr
erkennbar. Weiterhin teilte er mit, dass in einem Fall bei dieser Straße
beidseitig Fahrzeuge geparkt haben und dadurch landwirtschaftliche Fahrzeuge
nicht mehr durchfahren konnten. Die daraufhin informierte Polizei konnte nicht
weiterhelfen, da die rechtliche Situation aufgrund des ausgeblichenen
Läufersteins nicht eindeutig war. Die Verwaltung werde daher um Überprüfung
gebeten.
Antwort
der Tiefbauabteilung:
Die Situation wurde daher vor Ort
angesehen. Die Fahrbahn hat einschließlich der darin mittig verlaufenden
Entwässerungsrinne (Mittelgosse) eine Breite von 5,00 m. Daneben verläuft
niveaugleich der zwischen 1,50 m und 2,00 m breite Gehweg mit einem anderen
Steinformat und durch eine Läuferreihe von der Fahrbahn getrennt.
Parkmöglichkeiten bestehen auf der Fahrbahn, soweit eine Restbreite von 3 m
frei bleibt, und zusätzlich im Seitenraum. Der Gehweg wurde bewusst
niveaugleich mit einem stärkeren Unterbau hergestellt, damit er von
landwirtschaftlichen Fahrzeugen im Begegnungsfall überfahren werden kann. Ein
Parken auf dem Gehweg ist nicht zulässig.
Es ist
zutreffend, dass die Trennung der Verkehrsflächen nicht mehr so deutlich
erkennbar ist, da eingefärbte Betonpflastererzeugnisse im Laufe der Jahre dazu
neigen auszubleichen und sich der Grundfarbe Betongrau angleichen.
Da die Straße „Im Dorfe“ überwiegend von Anliegern befahren wird, kann aber davon ausgegangen werden, dass die Situation dem fließenden und ruhenden Verkehr bekannt ist. Insofern wird seitens der Tiefbauabteilung kein weiterer Handlungsbedarf gesehen. Soweit es die personelle Situation der Straßenverkehrsbehörde ermöglicht, ist es vorgesehen, vereinzelt Kontrollen in der Straße „Im Dorfe“ durchzuführen.
2. Sanierung B3
Herr
Reißer
teilte mit, das bei der Sanierung der B3 ein Hydrant an der Ecke Heutrift/Flachsfeld
angeschlossen worden sei und als Wassertankstelle genutzt wurde. Dabei seien
Schäden entstanden, die die Verwaltung im Hinblick auf eine mögliche in
Regressnahme des Verursachers überprüfen solle.
Antwort
der Tiefbauabteilung:
Die
Anzeige wurde an den dafür zuständigen Wasserverband Nordhannover
weitergeleitet. Der Verbandsingenieur Herr Nitschke hat die Entnahmestelle
kontrolliert und keinerlei Beanstandungen festgestellt.
- Felsstein
an der Verkehrsinsel Ortseingang Schillerslage
Herr Reißer machte darauf aufmerksam, dass bei der Verkehrsinsel Ortseingang Schillerslage einer von drei Felssteinen entwendet worden sei. Er erkundigte sich nach dem aktuellen Stand hierzu.
Antwort der Tiefbauabteilung:
Eine Strafanzeige durch die Rechtsabteilung ist gestellt
worden. Ergebnisse liegen noch nicht vor.
- Möglichkeit
der Spielplatznutzung auf dem Außengelände der Kindertagesstätte
Schillerslage (Vorlage: F 2018 0547)- Aufstellung eines Schildes
Auf Nachfrage von Herrn Reißer teilte Herr Philipps mit, dass das Schild auf dem Außengelände der Kita Schillerslage am 20.09.2018 von der beauftragten Firma geliefert und anschließend durch den Bauhof aufgestellt werde.
5. Schlüssel für
Friedhof/Friedhofskapelle
Herr Reißer bat, ihm einen Schlüssel für den
Friedhof/Friedhofskapelle Schillerslage nicht nur zu bestimmten Zeiten, sondern
ganzjährig wie bisher zur Verfügung zu stellen.
Antwort der
Tiefbauverwaltungsabteilung:
Mit der Erneuerung der Schließanlage aller städtischen
Friedhofskapellen wurde die Schlüsselausgabe reduziert. Hintergrund ist u.a.,
dass z. T. Kapellennutzungen nicht angemeldet wurden und so teilweise auch
keine Verursacher ermittelt werden konnten, wenn die Räume nicht ordnungsgemäß
hinterlassen wurden.
Für Veranstaltungen/Gottesdienste kann sich ein
Schlüssel (Transponder) bei der Friedhofsverwaltung ausgeliehen werden. Mit
Herrn Reißer wurde bereits im Vorfeld gesprochen. Damit er weiterhin für die
Verstorbenen des Ortes läuten kann, hat er dauerhaft einen Transponder für die
Seitentür erhalten. Bei anderen Veranstaltungen (i. d. R. Gottesdienste,
zweimal im Jahr) kann dieser Transponder für die Haupttür freigeschaltet
werden.
Im Sinne der
Gleichbehandlung der Nutzer der Kapellen in den Ortsteilen wird aus den oben
genannten Gründen kein Transponder für den Zugang dauerhaft überlassen.