Der Ortsrat sprach sich
einstimmig dafür aus, dass die 1999 getroffene Regelung (Mitteilung im
Verwaltungsausschuss), dass auf den Stadtteilfriedhöfen nur die jeweils
ansässigen Einwohner bestattet werden sollen, für den Friedhof Schillerslage
beibehalten werden solle.
Herr Plaß regte an, dass die
Grabsteine bei Gräbern, bei denen die Ruhezeit abgelaufen sei, stehen bleiben
sollten, sofern der Platz dieses hergebe. Als Grund nannte er den Erhalt der
„geschichtlichen Historie“.
Herr Reißer sprach sich
bezüglich der wirtschaftlichen Betrachtungsweise der Friedhofskapellen dafür
aus, dass keine Friedhofskapelle geschlossen werden sollte. Herr Baxmann erklärte, dass ihm dafür
keine Gründe bekannt seien.
Herr Plaß bat um Mitteilung des
Zieles der Friedhofsentwicklungsplanung.
Antwort der Tiefbauverwaltungsabteilung:
Die
Hinweise und Anregungen aus dem Ortsrat werden an das bearbeitende Büro
weitergeleitet, damit sie in die Überlegungen/Prüfungen mit einfließen können.
Sobald
Ergebnisse vorliegen, werden diese auch in den Ortsräten vorgestellt, erläutert
und zur Diskussion gestellt. Die Zielsetzung bzw. Aufgabenstellung der
Friedhofsentwicklungsplanung kann den Vorlagen M 2018 0604 und M 2018 0604/1
entnommen werden.
In
Bezug auf den Erhalt der Grabsteine muss darauf hingewiesen werden, dass für
die Sicherstellung der Standfestigkeit von Grabsteinen Haushaltsmittel
erforderlich sind (Prüfung und ggf. erneute Befestigung), die nicht zur
Verfügung stehen.