Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Der Ortsrat sprach sich einstimmig dafür aus, dass die 1999 getroffene Regelung (Mitteilung im Verwaltungsausschuss), dass auf den Stadtteilfriedhöfen nur die jeweils ansässigen Einwohner bestattet werden sollen, für den Friedhof Schillerslage beibehalten werden solle.

 

Herr Plaß regte an, dass die Grabsteine bei Gräbern, bei denen die Ruhezeit abgelaufen sei, stehen bleiben sollten, sofern der Platz dieses hergebe. Als Grund nannte er den Erhalt der „geschichtlichen Historie“.

 

Herr Reißer sprach sich bezüglich der wirtschaftlichen Betrachtungsweise der Friedhofskapellen dafür aus, dass keine Friedhofskapelle geschlossen werden sollte. Herr Baxmann erklärte, dass ihm dafür keine Gründe bekannt seien.

 

Herr Plaß bat um Mitteilung des Zieles der Friedhofsentwicklungsplanung.

 

Antwort der Tiefbauverwaltungsabteilung:

Die Hinweise und Anregungen aus dem Ortsrat werden an das bearbeitende Büro weitergeleitet, damit sie in die Überlegungen/Prüfungen mit einfließen können.

 

Sobald Ergebnisse vorliegen, werden diese auch in den Ortsräten vorgestellt, erläutert und zur Diskussion gestellt. Die Zielsetzung bzw. Aufgabenstellung der Friedhofsentwicklungsplanung kann den Vorlagen M 2018 0604 und M 2018 0604/1 entnommen werden.

 

In Bezug auf den Erhalt der Grabsteine muss darauf hingewiesen werden, dass für die Sicherstellung der Standfestigkeit von Grabsteinen Haushaltsmittel erforderlich sind (Prüfung und ggf. erneute Befestigung), die nicht zur Verfügung stehen.