Beschluss: festgestellt/genehmigt/abgearbeitet

Abstimmung: Ja: 9

Nachdem Herr Lüddecke den Antrag erläutert hatte, führte Herr Scholz dazu aus, dass eine entsprechende Anpassung der Dienstanweisung für das Vergabewesen in der Stadtverwaltung Burgdorf bereits verwaltungsintern diskutiert werde. Bei den durch den RdErl. des MW Nds. neu eröffneten Möglichkeiten bezüglich des Vergabewesens müsse jedoch auch beachtet werden, dass freihändige Vergaben oder beschränkte Ausschreibungen auch kontraproduktiv für die ortsansässigen Unternehmen sein können. Um nicht immer den gleichen Bieterkreis anzusprechen, müsse deshalb auch hin und wieder eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt werden. Weiterhin könnten bei einem dauerhaft eng gefassten Bieterkreis Preisabsprachen nicht ausgeschlossen werden.

 

Die Dienstanweisung solle somit dahingehend angepasst werden, dass die neuen Wertgrenzen bezüglich von Auftragsvergaben Berücksichtigung finden und dass die Verwaltung in der Wahl des Verfahrens soweit flexibel handeln könne, wie es für den Einzelfall angemessen sei.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen schloss sich einstimmig diesen Ausführungen an.