Nachtrag: 07.08.2018 Nummer 2

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

 

     

 


Herr Plaß bittet die Ausschussmitglieder darum, dass Herr Wessarges als Vertreter des Stadtelternrates zu diesem TOP das Wort erteilt wird. Dieser Bitte wird einstimmig gefolgt.

 

Herr Wessarges ist der Meinung, dass die Ausnahmeregelung der RiLSA nicht in die Prüfung aufgenommen wurde. In der Stellungnahme ist die Region darauf zumindest nicht eingegangen. Er stellt sich die Frage, wie es nun weitergehen soll.

Herr Baxmann antwortet, dass die Stadt in ihrer Rechtsauffassung bestätigt wurde. Alle Unterlagen wurden der Region zur Stellungnahme überlassen, so auch die Ausnahmeregelung der RiLSA. Es wurde bestätigt, dass der gefasste politische Beschluss nicht von der Verwaltung umgesetzt werden kann. Eine erneute Zählung wurde zugesagt und wird auch durchgeführt. Wenn dann die erforderlichen Querungszahlen erreicht werden, werden entsprechende Maßnahmen ergriffen.

 

Herr Apel meint, dass die Aussage der Region nur auf den Regelfall abgestellt ist. Sofern man davon ausgehen kann, dass die Verwaltung alle Fragestellungen abgefragt hat. Er ist weiterhin davon überzeugt, dass die Ausnahmeregelung der RiLSA nicht geprüft wurde.

Herr Baxmann teilt mit, dass die RiLSA sehr wohl der Region genannt wurde. Sofern diese Ausnahmeregelung in Hülptingsen anwendbar wäre, hätte die Region dies auch geschrieben.

Herr Apel antwortet, dass der Rechtsrahmen nicht ausgeschöpft wurde. Die Verwaltung soll erneut bei der Region gezielt nach der Ausnahmeregelung der RiLSA nachfragen und das Ergebnis schriftlich vorlegen. Ebenso könnte die Tempo 30-Zone nur punktuell aufgehoben werden und dadurch die Aufstellung einer LSA ermöglichen. Er bittet darum, die Region erneut konkret anzuschreiben.

 

Herr Arand teilt mit, dass die Verwaltung nicht gegen geltendes Recht verstoßen darf. Er hat selbst bei dem Sachbearbeiter der Region telefonisch angefragt. Dieser hat ihm eindeutig bestätigt, dass die Ausnahmeregelung der RiLSA nicht anwendbar ist. Eine solche Ausnahme würde nur in der direkten Nähe zur Schule genehmigt werden. Man kann nun abwarten, bis die Querungszahlen erreicht werden oder aber gucken, was schnellstmöglich umgesetzt werden kann.

 

Herr Lentz sagt, dass die Kinder derzeit weiter ungesichert über die Straße gehen. Eine LSA ist nach den vorliegenden Informationen nicht umsetzbar. Er fragt sich, warum die Möglichkeit des Schülerlotsen nicht ergriffen wird. Es handelt sich schließlich um eine Alternative, die schnell umsetzbar ist und die Kinder gesichert über die Straße begleitet.

Herr Baxmann antwortet, dass ein Schülerlotse eine gesicherte Querung ermöglicht. Weiterhin können die Kinder dadurch lernen, wie man sich im Straßenverkehr verhält. Die Verantwortung sollte nicht allein auf die Kommune verlagert werden. Die Verwaltung wird erneut den Kontakt mit der Fachaufsicht suchen und um eine schriftliche Äußerung zu der Ausnahmeregelung in der RiLSA bitten. Wenn diese aber vorliegt, muss eine endgültige Entscheidung getroffen werden.

 

Herr Morich berichtet, dass auch ein Fußgängerüberweg nicht die absolute Sicherheit bringt. Auch hier sind Schülerlotsen sinnvoll.

 

Herr Plaß fasst zusammen, dass die Verwaltung sich erneut an die Region wendet und um eine schriftliche Äußerung bittet. Weiterhin soll veranlasst werden, dass ein Schülerloste die Kinder in Hülptingsen sicher über die Straße begleitet.

Herr Arand ergänzt, dass aber trotzdem eine erneute Verkehrszählung erfolgt.