Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Auf Nachfrage von Frau Heller erklärte Herr Fischer, dass HELMA nicht die Eigentumsrechte am Grundstück erwerben konnte. Das bis zum 31.12.2017 bestehende Vorkaufsrecht sei nicht durch den derzeitigen Eigentümer verlängert worden. Zudem teilte Helma Wohnungsbau mit, keine baurechtlich erforderlichen Umplanungen vorzunehmen und das Projekt Rolandstraße nicht weiter zu verfolgen.

 

Die Ausschussmitglieder nahmen die Vorlage zur Kenntnis.