Sitzung: 21.08.2018 Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: M 2018 0634
Auf Nachfrage
von Frau Heller erklärte Herr Fischer, dass HELMA nicht die
Eigentumsrechte am Grundstück erwerben konnte. Das bis zum 31.12.2017
bestehende Vorkaufsrecht sei nicht durch den derzeitigen Eigentümer verlängert
worden. Zudem teilte Helma Wohnungsbau mit, keine baurechtlich erforderlichen
Umplanungen vorzunehmen und das Projekt Rolandstraße nicht weiter zu verfolgen.
Die
Ausschussmitglieder nahmen die Vorlage zur Kenntnis.