Sitzung: 21.08.2018 Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV 2018 0644
Herr Beytekin,
zuständiger Mitarbeiter der Deutschen Reihenhaus, erläuterte ausführlich die
zur Entscheidung stehende Planung sowie die besonderen Festsetzungen des
Bebauungsplanes zum besonderen Lärmschutz. Zusätzlich hierzu verpflichte sich
die Deutsche Reihenhaus im Rahmen des städtebaulichen Vertrages eine
Duldungsgrunddienstbarkeit zu Gunsten des angrenzenden Gewerbegebietes zu
erklären.
In der nachfolgenden ausführlichen Diskussion verwies Herr Beytekin darauf, dass diese Grunddienstbarkeit gegenüber dem angrenzenden Mischgebiet nicht erklärt werden solle, da nach Auskunft der betreffenden Grundstückseigentümer der dort vorhandene Holzsägebetrieb nur privaten Zwecken diene und somit zum Wohngebiet verträglich sei. Zudem erfordere die benachbarte Lage eines Wohn- und eines Mischgebietes keine gesonderten Sicherungsmaßnahmen.
Frau Herbst wies darauf hin, dass das, was im Mischgebiet zulässig sei, auch weiterhin zulässig bleibe.
Herr Fleischmann kritisierte, dass trotz der gegenteiligen Aussagen keine Komplettsanierung des Grundstücks erfolgen werde, da der Boden nur bis zu einer bestimmten Tiefe ausgetauscht werde. Er sprach sich dafür aus, die Bebauung nicht zuzulassen und stattdessen das Grundstück in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen, zumal das Grundwasser in diesem Bereich ohnehin bereits verseucht sei.
Auf die entsprechende Nachfrage verschiedener Ausschussmitglieder erklärte Herr Beytekin, dass die Deutsche Reihenhaus bereits mehrfach Erfahrung mit der Bebauung und Sanierung solcher Grundstücke gesammelt habe. Zudem sehe der Bebauungsplan vor, dass die Bebauung erst dann erfolgen dürfe, wenn die Sanierung erfolgreich abgeschlossen sei. Die Sanierung erfolge in Absprache mit der unteren Bodenschutzbehörde, so dass diese im Zweifelsfall einen weiteren Bodenaushub verlangen werde.
Herr Köneke forderte, dass durch den Investor ein konkreter Ansprechpartner für den Fall, dass während der Umsetzung Schäden an Straßen oder Nachbargebäuden aufträten, genannt werden solle.
Herr Beytekin erinnerte daran, dass man sich zum jetzigen Zeitpunkt erst im Entwurfsverfahren befinde und eine solche Forderung deutlich verfrüht sei.
Frau Wichmann stellte den Antrag auf Abschluss der Rednerliste.
Die Mitglieder des Ausschusses stimmten einstimmig für
diesen Antrag.