Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.    Die Zufahrt zum Baugebiet An den Hecken soll über die Immenser Straße und der Straße In den Kämmern erfolgen. Bis zur Kreuzung Peiner Weg bleibt der Bereich In den Kämmern beidseitig befahrbar. Ab der Kreuzung Peiner Weg wird in Richtung des Baugebietes An den Hecken eine Einbahnstraße eingerichtet. Die Ausfahrt aus dem Baugebiet soll über den Peiner Weg zum Ostlandring erfolgen. Der Bereich Peiner Weg vom Ostlandring bis zum Ende des Hauses Peiner Weg 61 bleibt ebenfalls beidseitig befahrbar. Damit kein Baustellenverkehr vom Ostlandring in das Baugebiet fährt, soll an der Einmündung Peiner Weg ein Schild „LKW-Verboten“ aufgestellt werden. Diese Verkehrsführung soll zunächst für 6 Monate auf Probe bestehen.

Mit 7 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung einstimmig beschlossen.

 

2.    Die Öffnung des Schwüblingser Weges soll erfolgen.

Einstimmig abgelehnt.

 

3.    Im Peiner Weg und im Neubaugebiet soll die Geschwindigkeit auf 10 km/h herabgesetzt werden.

Einstimmig beschlossen.

 

4.       Der Schwerlastverkehr soll zeitlich beschränkt werden (Werktags von 20 bis 8 Uhr soll kein LKW im Baugebiet fahren).

Einstimmig beschlossen.

 

5.    Der Schwüblingser Weg soll nicht in Richtung Rotdornstraße als Zu- oder Abfahrt als Einbahnstraße eingerichtet werden.

Einstimmig beschlossen.

 


Herr Baxmann informiert, dass seitens der AWO Kita am Schwüblingser Weg eine Stellungnahme eingegangen ist, in der sich gegen die Öffnung des Schwüblingser Weges ausgesprochen wird.

 

Herr Schewe erläutert, dass verschiedene Prüfaufträge an die Verwaltung gestellt wurden und zeigt die Zufahrtsalternativen anhand eines Übersichtsplanes auf. Diese Prüfaufträge wurden mit der Polizei und der Straßenbauverwaltung besprochen.

Zur 1. Variante teilt Herr Schewe mit, dass durch eine Einbahnstraße der Straße „In den Kämmern“ auch die JVA und weitere Anlieger des Peiner Weges betroffen sind. Diese müssten den Peiner Weg ebenfalls in Richtung Ostlandring verlassen, was zu weiterem Verkehr führt. Da dies nicht sinnvoll ist, müsste das erste Teilstück weiterhin in beide Richtungen befahrbar bleiben. Die Einrichtung der Einbahnstraße sollte daher erst nach der Kreuzung In den Kämmern / Peiner Weg erfolgen.

Der Schwüblingser Weg sollte weiterhin nicht für den Baustellenverkehr mit Lastwagen geöffnet werden. Die Beschränkung der Geschwindigkeit auf 10 km/h ist machbar, allerdings kann man dies nicht ständig kontrollieren. Zum 5. Prüfauftrag teilt Herr Schewe mit, dass die Einrichtung der Einbahnstraße zu diversen Nachteilen führt. Gerade für den landwirtschaftlichen Verkehr ergeben sich Umwege, aber auch für die Anlieger entlang der Rotdornstraße. Um diese Strecke später wieder herzurichten, würden Kosten in Höhe von ca. 71.000 € anfallen.

 

Herr Plaß bittet darum, dass sich die anwesenden Anlieger direkt zu diesem Punkt äußern dürfen. Dies wird von den Ausschussmitgliedern einstimmig zugelassen.

 

Erneut wird von den Anliegern darauf hingewiesen, dass die Zufahrtsproblematik von Anfang an nicht richtig überlegt wurde. Dem stimmt Herr Baxmann nicht zu. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde hierüber ausführlich diskutiert und es war schon damals problematisch. Aber die Variante über den Peiner Weg schien die mit den wenigsten Nachteilen. Seitens der Anlieger ist zu dem Zeitpunkt keine Stellungnahme gegen die Zufahrt über den Peiner Weg eingegangen.

 

Eine Anliegerin teilt mit, dass die vorgeschlagene Einbahnstraßenregelung von den Anliegern favorisiert wird. Herr Baxmann erläutert, dass man die Variante finden muss, die für alle die geringste Belastung darstellt. Aber das ist nicht so einfach. Es bringt nichts, wenn die einen entlastet, dafür andere belastet werden. Denn dann besteht die Gefahr, dass zur nächsten Sitzung diese Anlieger erscheinen und sich beschweren. Es haben schon viele Grundstückseigentümer mit dem Bau begonnen. Zeitlich ist es absehbar, dass die Bauarbeiten enden. Sicherlich ist es für die Anlieger eine Zumutung, aber eine zumutbare.

 

Frau Vollmert berichtet zum Wunsch aus der letzten Sitzung, dass im Falle der Verkehrsführung über die Rotdornstraße nicht durch Hülptingsen gefahren werden soll, dass dies nicht umsetzbar ist. Man kann nicht nur die Baustellenfahrzeuge ausgrenzen, dann würde es alle betreffen.

 

Ein Anlieger des Schwüblingser Weges teilt mit, dass auch ohne den Baustellenverkehr dort viele Autos fahren. Neben dem Hol- und Bringverkehr des Kindergartens fahren auch alle Anlieger der Leipziger Straße über den Schwüblingser Weg.

 

Herr Arand erläutert, dass man bemüht ist, eine Lösung zu finden. Dieser Sommer ist ein Ausnahmezustand und die Stadt hat durch die Bewässerung versucht, die Staubentwicklung zu mindern. Aber bei dem warmen Wetter hat das leider nur kurzfristig geholfen. Er findet die vorgestellte Lösung von Herrn Schewe sehr gut. Der Bereich ab der Kreuzung In den Kämmern / Peiner Weg soll Einbahnstraße werden, so dass der abfließende Verkehr dann über den Peiner Weg zum Ostlandring gelangt.

Herr Baxmann weist darauf hin, dass die Wirtschaftswege nach Abschluss der Bauarbeiten saniert werden müssen. Diese Kosten müssen bei der Maßnahme berücksichtigt werden.

 

Frau Frick merkt an, dass die Verlängerung des Peiner Weges ein Weg in die Naherholung ist und es hier zu Problemen kommen kann.

 

Die Ausschussmitglieder befürworten die vorgestellte Variante 1 in der Vorlage. Allerdings soll die Straße In den Kämmern erst ab der Kreuzung Einbahnstraße werden. Es wird vorgeschlagen, diese Variante zunächst in den nächsten 6 Monaten zu testen.

 

Herr A. Meyer fragt nach, ob der Peiner Weg für die Anlieger nicht ebenfalls in beide Richtungen befahrbar bleiben kann. Herr Schewe schlägt vor, dass ein Schild aufgestellt wird, welches die Zufahrt für LKW verbietet. Dann können nur noch die kleinen Lieferfahrzeuge dort hineinfahren.

 

Herr Apel ist bei der Abstimmung über die Vorlage BV 2018 0651 nicht mehr anwesend.

 

Die Ausschussmitglieder stimmen wie folgt empfehlend über die Ergebnisse der Prüfaufträge ab: