Beschluss: einstimmig beschlossen

Herr Runge führte aus, dass er die Maßnahme und Initiative der TSV grundsätzlich begrüße. Er machte jedoch deutlich, dass alle Vereine in Burgdorf gleichbehandelt werden müssten. Sollte der Verein den Zuschuss in beantragter Höhe von 25 Prozent der Investitionssumme erhalten, so müssten andere Vereine bei Antragstellung ähnlich gelagerter Maßnahmen einen Zuschuss in gleicher Höhe erhalten. Es dürfe nicht sein, dass dann nur die 10 Prozent laut Förderrichtlinie bewilligt würden. Dies führe zu einer Ungleichbehandlung und würde den Eindruck einer Bevorteilung der TSV Burgdorf e. V. vermitteln. Zudem wies er darauf hin, dass der Verein in 2011 bereits eine sehr hohe Förderung erhalten habe.

 

Herr Bierkamp teilte dazu mit, dass nicht ausreichend Platz zur Verfügung stehe. Für die 18 Mannschaften reichten die aktuellen Umkleidekabinen nicht aus. Im Breitensport sei viel expandiert worden, insbesondere für die Kleinen und nicht für die Großen. Davon, dass die aktuellen Umkleidekabinen zukünftig vom JohnnyB. genutzt werden könnten, habe auch die Stadt Burgdorf einen Nutzen. Weiter führte er aus, dass die Sanitätsbereiche des Vereins renovierungsbedürftig seien. Insbesondere durch den Wasserschaden sei es nicht mehr tragbar. Kinder müssten sich in von Schimmelpilz befallenen Umkleiden und Duschen bewegen. Die TSV Burgdorf e. V. baue nicht für sich, sondern für die Stadt Burgdorf. Die Stadt Burgdorf sei schließlich der Eigentümer. Zudem seien Mehrfachnutzungen möglich. Herr Runge teilte diese Argumente nicht, da es in anderen Vereinen ähnlich aussehe und die kleineren Vereine auch Bedarf hätten.

 

Frau Gersemann erklärte, dass der Zuschuss nicht verweigert werden sollte. Sollten die Sportförderrichtlinien nicht anwendbar sein, so sollte die Förderung analog in Höhe von 10 Prozent der Kosten als Zuschuss gewährt werden.

Die Dusch-/Umkleideräume im JohnnyB. müssten saniert werden. Mit einem Neubau seien diese Maßnahmen hinfällig. Vor diesem Hintergrund könnten die Opportunitätskosten entsprechend als vermiedene Aufwendungen der TSV Burgdorf e. V. für die geplante Maßnahme zur Verfügung gestellt werden. Dazu seien die Sanierungskosten zu ermitteln. Der fehlende Rest bis zum beantragten Zuschuss in Höhe von 100.000 Euro könnte von der Stadt Burgdorf als zinsloses Darlehen an die TSV Burgdorf e. V. erfolgen.

 

Herr Dreeskornfeld wies auf die Einhaltung der Förderrichtlinie hin. Der Restbetrag könnte tatsächlich als zinsloses Darlehen bereitgestellt werden. 

 

Herr Schulz teilte mit, dass der Bau des Umkleidetraktes auch Vorteile für die Stadt Burgdorf mit sich bringe. So würden die freiwerdenden Räume dem JohnnyB. zugeordnet werden können, was einen möglichen Anbau an das JohnnyB. unnötig machen könnte. Er sei ebenfalls dafür, dass die Gleichbehandlung beachtet werden müsse und dass anlog zum Heeßeler SV ein zinsloses Darlehen erteilt werden könnte.

 

Frau Wichmann betonte, dass die zentrale Lage des Stadions zu beachten sei. Die Schulen seien in direkter Nähe, zudem habe die TSV Burgdorf e. V. ein höheres Nutzerverhalten als andere Burgdorfer Vereine. Herr Runge bestand darauf, dass die Vereinsförderung dennoch immer gleichbleiben müsse.

 

Herr Pollehn teilte mit, dass die CDU/FDP-Gruppe dem von Frau Gersemann gemachten Vorschlag folgen würde: Eine Förderung in Höhe von 10 Prozent, den restlichen Betrag bis 100.000 Euro als zinsloses Darlehen.

 

Frau Wichmann fragte, wie lange die 10 Prozent-Förderung schon existiere. Herr Barm teilte mit, dass die Antwort über das Protokoll gegeben werde.

 

Antwort:

 

Gemäß der ursprünglichen Sportförderrichtlinie der Stadt Burgdorf existiert die Sportförderung in Höhe von maximal 10 Prozent seit dem 01.01.2005 (siehe Anlage).

 

Weitere Unterschiede zur aktuellen Sportförderrichtlinie vom 01.01.2013 sind:

 

  1. Bei Zuschüssen unter Nummer 3.1 und 3.3 wurden Erwachsene mit 0,40 Euro je Mitglied bezuschusst.
  2. Bei Pacht unter Nummer 3.4 wurde das Kajakheim gestrichen.
  3. Bei Investitionen unter Nummer 5 wurden bei Anschaffungen und Investitionen mit Einzelbeträgen über 5.000 Euro mit einem Betrag von maximal 10 Prozent des Gesamtbetrages im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gefördert.

 

 

Frau Gersemann bat die Verwaltung um eine Kostenschätzung für eine Sanierung der Dusch-/Umkleideräume. Herr Barm teilte mit, dass die Antwort über eine Ergänzungsvorlage mitgeteilt werde.

 

Ein konkreter Beschlussvorschlag wurde nicht unterbreitet. Die Mitglieder des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport waren sich einig, dass die Angelegenheit abschließend vorbereitet ist.