Der Rat fasste bei 30 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme folgenden

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt die dieser Vorlage und dem Originalprotokoll als Anlage C beigefügte 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Stadt Burgdorf.

 


Frau Meinig erklärte, dass die von der Landesregierung geplante Beitragsfreiheit besonders für junge Familien eine Entlastung sei. Dennoch fange das Land nicht die komplette finanzielle Belastung auf. Hierdurch entstünden vielmehr für die Kommune zusätzliche Herausforderungen. Diese spiegelten sich beispielsweise in der notwendigen Anpassung der Gebührensatzung wider. Frau Meinig bedankte sich für die in diesem Kontext geleistete Arbeit von Frau Raue. Eine Gebühr für Kinder, die länger als acht Stunden betreut werden, zu erheben, sei aus pädagogischen Gründen nachvollziehbar. Dennoch gebe es Familiensituationen, die eine Betreuung von mehr als acht Stunden erforderten. Es sei aber richtig, diese Mehrleistung zu berechnen. Die Geschwisterregelung solle zunächst nicht geändert, sondern vielmehr die aktuellen Entwicklungen beobachtet werden.

 

Frau Birgin äußerte ihr Missfallen über die vom Land nicht eingerichtete komplette Beitragsfreiheit. Eine vorgeschlagene Änderung der Geschwisterreglung halte sie für nicht geeignet. Deshalb begrüße sie, dass die bisherige Geschwisterreglung beibehalten werde. Vielmehr müsse es das Ziel sein, einen vollständigen Ausgleich für die wegfallenden Beitragseinnahmen vom Land zu erhalten. Frau Birgin forderte Herrn Baxmann dazu auf, sich für dieses Ziel bei den kommunalen Spitzenverbänden einzusetzen. Diese Forderung richte sich auch an die örtlichen Landtagsabgeordneten, die sich hierfür bisher zu wenig einsetzen würden.

 

Herr Baxmann verwies darauf, dass der Bürgermeister lediglich Vorschläge unterbreite und die politische Entscheidungsgewalt letztendlich beim Rat liege. Mit Bezug auf Frau Meinigs Wortbeitrag erklärte Herr Baxmann, dass er grundsätzlich kein Problem damit habe, Kritik an den Beschlüssen des Landes zu äußern. In diesem Fall sei dies aber nicht gerechtfertigt. Das Land würde letztendlich die Leistung bezahlen, die es bestellt habe und den Betreuungszeitraum von acht Stunden entgelten. Das Angebot über diese Stundenzahl hinaus sei eine freiwillige Leistung der Stadt Burgdorf, um den entsprechenden Familiensituationen gerecht zu werden.

 

Herr Nijenhof erklärte, dass die dargestellten Zahlen richtig seien, er aber dennoch Kritik am Land üben möchte. Insbesondere die Drittelregelung bezüglich der Kostenübernahme, bei der sich Land, Kommunen und Eltern anteilig die Kosten für einen Kita-Platz teilen, sei von Seiten des Landes nicht eingehalten worden. Vielmehr habe das Land sich auf eine Kostenbeteiligung von rund 20 Prozent zurückgezogen. Darüber hinaus sollten sich SPD und CDU auf Landesebene, wie im Wahlkampf versprochen, für eine komplette Beitragsfreiheit einsetzen.

 

Herr Fleischmann teilte mit, dass er die Vorlage ablehnen werde, da von einer Gebührenerhebung bei einer Betreuung von über acht Stunden insbesondere Geringverdiener betroffen wären.

 

Herr Jens Braun stellte die Mehrleistung der Stadt Burgdorf bezüglich der Betreuung in Frage. Er gab zu bedenken, dass es sicherlich nicht im allgemeinen Interesse sei, zukünftig sogar möglicherweise eine 24-Stunden-Betreuung vorzuhalten. Außerdem kritisierte er, dass zum wiederholten Male über einen Sachverhalt abgestimmt werde, bei dem die Fördergelder unklar seien. Es sollten zukünftig nur solche Sachverhalte zur Disposition stehen, bei denen die Förderung klar definiert sei.

 

Herr Kugel erklärte, dass Geringverdiener weiterhin von einem Beitrag befreit seien.

 

Herr Fleischmann verwies darauf, dass Geringverdiener mit einem Einkommen von 1000 Euro oder weniger monatlich einen Beitrag für ein Betreuungsangebot von über acht Stunden entrichten müssten.

 

Herr Köneke stellte die Frage, was genau sich hinter der ersten Stufe der Kindertagespflegesatzung verberge.

 

Herr Kugel erklärte, dass Eltern, die aufgrund ihres Einkommens unter die ersten beiden Stufen der sechs Einkommensgruppen fallen, grundsätzlich von einem Beitrag befreit seien. Ab der Stufe drei müssten Eltern einen Beitrag bezahlen. In der Stufe drei wären dies dann bei dem vorgeschlagenen Gebührensatz bei zehn Stunden Betreuungszeit insgesamt 217 Euro monatlich. Künftig müssten die Eltern 66 Euro selbst entrichten.

 

Frau Meinig erklärte, dass die ersten beiden Stufen über die wirtschaftliche Jugendhilfe von der Beitragspflicht befreit seien. Sie bekämen zwar einen Gebührenbescheid, den sie allerdings nicht selbst tragen müssten. Dies sei erst ab der Einordnung in die Stufe drei der Fall.