Einstimmiger
Beschluss:
Der Rat
der Stadt Burgdorf stimmt gem. § 40 Abs. 1 Ziff. 8 und § 89 Abs. 1 NGO der
Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle
00.70000.600100.7 (Klärschlammfonds) in Höhe von 12.183,68 € zu.
Einstimmiger
Beschluss:
Der Rat
der Stadt Burgdorf stimmt gem. § 40 Abs. 1 Ziff. 8 und § 89 Abs. 1 NGO der
Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle
00.70000.600100.7 (Klärschlammfonds) in Höhe von 12.183,68 € zu.