Mit 30 Ja-Stimmen, bei einer Stimmenthaltung fasste der Rat den nachfolgenden Beschluss:
A Der Rat nimmt Kenntnis von den Ergebnissen
- der in der Zeit vom 18.04.2006 bis
03.05.2006 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB,
- der mit Schreiben vom 11.04.2006 bis zum
18.05.2006 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,
- der
in der Zeit vom 18.07.2006 bis 18.08.2006 durchgeführten öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und
- der
mit Schreiben vom 14.07.2006 bis zum 18.08.2006 durchgeführten Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB.
Der Rat beschließt die in der
Begründung im Kapitel III.9 beschriebenen Abwägungsvorgänge.
B Satzungsbeschluss:
Der Rat beschließt unter
Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse
der Umweltprüfung den Bebauungsplan Nr. 5-10 ‚Swin-Golf’, OT Otze in der Fassung
vom 04.09.2006.
Der
Rat beschließt dem Flächennutzungsplan beizufügen
- die Begründung in
der Fassung vom 04.09.2006 (Seite 61 neu)
- die zusammenfassende Erklärung, die in Kapitel 10 der Begründung wiedergegeben ist.