Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Mit 30 Ja-Stimmen und einer Enthaltung fasste der Rat den nachfolgenden Beschluss:

 

A          Der Rat nimmt Kenntnis von den Ergebnissen

          - der in der Zeit vom 18.04.2006 bis 03.05.2006 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,

          - der mit Schreiben vom 11.04.2006 bis zum 18.05.2006 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,

          - der in der Zeit vom 18.07.2006 bis 18.08.2006 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und

          - der mit Schreiben vom 14.07.2006 bis zum 18.08.2006 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

          Der Rat beschließt die in der Begründung unter dem Gliederungspunkt 9 beschriebenen Abwägungsvorgänge.

 

B          Feststellungsbeschluss:

          Der Rat beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung die 47. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 04.09.2006.

 

            Der Rat beschließt dem Flächennutzungsplan beizufügen

            -      die Begründung in der Fassung vom 04.09.2006 (Seite 32 neu)

            -      die zusammenfassende Erklärung, die in Kap. 8 der Begründung wiedergegeben.


Baurätin z.A. Gottlieb teilte mit, dass die Regionsversammlung in ihrer Sitzung am 13.03.2007 die Änderung des Landschaftsschutzgebietes Hechtgraben (LSG-H 49) beschlossen habe, so dass der Rat den Feststellungsbeschluss nunmehr treffen könne.