Mit 30 Ja-Stimmen und einer Enthaltung fasste der Rat den nachfolgenden Beschluss:
A Der Rat nimmt
Kenntnis von den Ergebnissen
- der in der Zeit vom 18.04.2006 bis 03.05.2006
durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB,
- der mit Schreiben vom 11.04.2006 bis zum
18.05.2006 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,
- der in der Zeit vom 18.07.2006 bis 18.08.2006
durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und
- der mit Schreiben vom 14.07.2006 bis zum 18.08.2006 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Der
Rat beschließt die in der Begründung unter dem Gliederungspunkt 9 beschriebenen
Abwägungsvorgänge.
B Feststellungsbeschluss:
Der
Rat beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren
und der Ergebnisse der Umweltprüfung die 47. Flächennutzungsplanänderung in der
Fassung vom 04.09.2006.
Der Rat beschließt dem Flächennutzungsplan beizufügen
- die Begründung in der Fassung vom
04.09.2006 (Seite 32 neu)
- die zusammenfassende Erklärung, die in
Kap. 8 der Begründung wiedergegeben.
Baurätin z.A. Gottlieb teilte mit, dass die Regionsversammlung in ihrer Sitzung am 13.03.2007 die Änderung des Landschaftsschutzgebietes Hechtgraben (LSG-H 49) beschlossen habe, so dass der Rat den Feststellungsbeschluss nunmehr treffen könne.