Der Rat fasste einstimmig folgenden

 

Beschluss:

 

a)           Von der dieser Vorlage und dem Originalprotokoll als Anlage 2 beigefügten Kalkulation der Gebühren für die Benutzung der Unterkunft Vor dem Celler Tor 51 (Östlich FTZ) für Asylbewerber/-bewerberinnen und Flüchtlinge in der Stadt Burgdorf wird Kenntnis genommen.

 

b)           Die dieser Vorlage als Anlage B beigefügte „1. Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der Unterkunft Vor dem Celler Tor 51 (Östlich FTZ) in Burgdorf“ wird beschlossen.