Der Rat fasste einstimmig folgenden

 

Beschluss:

 

a)           Von der dieser Vorlage und dem Originalprotokoll als Anlage 2 beigefügten Kalkulation der Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte Friederikenstr. 43, 43a, Friederikenstr. 29 (Container) sowie Am Kieswerk (Sorgenser Dreieck) für Asylbewerber/-bewerberinnen und Flüchtlingen in der Stadt Burgdorf wird Kenntnis genommen.

 

b)           Die dieser Vorlage und dem Orginalprotokoll als Anlage A beigefügte „3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte für Asylbewerber/-bewerberinnen und Flüchtlingen in der Stadt Burgdorf“ wird beschlossen.