Der Rat
fasste einstimmig folgenden
Beschluss:
a)
Von
der dieser Vorlage und dem Originalprotokoll als Anlage 2 beigefügten
Kalkulation der Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte Friederikenstr. 43,
43a, Friederikenstr. 29 (Container) sowie Am Kieswerk (Sorgenser Dreieck) für
Asylbewerber/-bewerberinnen und Flüchtlingen in der Stadt Burgdorf wird
Kenntnis genommen.
b) Die dieser Vorlage und dem Orginalprotokoll als Anlage A beigefügte „3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte für Asylbewerber/-bewerberinnen und Flüchtlingen in der Stadt Burgdorf“ wird beschlossen.