Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Rat fasste bei 26 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und vier Enthaltungen folgenden

 

Beschluss:

 

Zur Erfüllung des den Kindertageseinrichtungen ab dem 01.08.2018 obliegenden Bildungs- und Erziehungsauftrages sowie des gesetzlichen Auftrags der vorschulischen Sprachförderung wird der Bürgermeister im Vorgriff auf den Stellenplan 2019 ermächtigt, bereits in 2018 bis zu zwei Stellen der Entgeltgruppe S 8 b mit Sprachfachkräften zu besetzen. Die erforderlichen Stellen sind für den Stellenplanentwurf 2019/2020 anzumelden.

 


Frau Gersemann erklärte, dass Förderung von Sprache bereits vor der Grundschule beginne. Aus diesem Grund sei es richtig, die Sprachförderung in den Kitas zu verankern. Folgendes Zitat habe sie in diesem Kontext beeindruckt: „Ein Kind will seine Sprache nicht erlernen, sondern ein Kind will kommunizieren“. Kinder nutzten demzurfolge Sprache, um Beziehungen zu knüpfen und Bedürfnisse zu äußern. Der Kita-Alltag könne später Anlass sein für sprachliche Bildung. Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichend seien, bräuchten darüber hinaus natürlich eine ganz gezielte Sprachförderung. Um all diese Ziele im Rahmen der Sprachförderung umsetzen zu können, müssten aber zunächst einmal Fachkräfte für die vorschulische Sprachförderung gewonnen werden. Dies sei die schwierigste Aufgabe überhaupt. Hilfreich dabei sei es sicherlich, dass die zwei benötigten Stellen unbefristet ausgeschrieben würden. Fortbildungsmaßnahmen und Konzepte seien zudem notwendig und müssten erarbeiten werden.

 

Herr Knauer stimmte Frau Gersemann zu, dass Sprache der Schlüssel für Kommunikation sei und dass Betreuung, Erziehung und Bildung die drei Kernbereiche der Krippen- und Kindertageseinrichtungen darstellten. Gleichwohl gehe ihm die Verlagerung des gesetzlichen Auftrags auf die Kommunen zu schnell. Er hätte sich gewünscht, das Gesetz erst im nächsten Jahr in Kraft treten zu lassen. Herr Knauer regte an, die Sprachförderung nicht nur auf Kinder nichtdeutscher Herkunft anzuwenden. Vielmehr gelte es, die Sprachförderung auf alle Kinder, die ein Defizit in der Sprachentwicklung aufwiesen, auszuweiten. Um dieses Förderangebot gewährleisten zu können, seien zwei anberaumte Stellen aber zu wenig. Hier müssten mehr finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt und weiteres Personal eingestellt werden, sofern der Haushalt dies zuließe.

 

Herr Jens Braun gab zu bedenken, dass bei der seiner Meinung nach unzureichenden Bezahlung es schwierig sei, entsprechendes Fachpersonal zu gewinnen. Ohne eine ausreichende Bezahlung könne der Bildungsauftrag nicht erfüllt werden. Für ihn seien die angesprochenen Themen wie Integration, Inklusion und Sprachförderung sozialistische Ideologien. Sprachförderung und Erziehung stellten keine staatlichen, sondern Aufgaben der Familien dar. Diese könnten dem aber aufgrund zu niedriger Einkommen nicht im notwendigen Maße nachkommen. Der massive Eingriff des Staates in diesen Aufgabenbereich führe seiner Meinung nach zu einem Zerfall der Familie.

 

Herr Baxmann erklärte, Sprachförderung sei vom Grundsatz her etwas, über das sich nicht streiten lasse. Sprache sei das Fundament jeder weiteren Bildung. Eine dem jeweils aktuellen Bedarf angepasste Ausbildung von Fachkräften im Bildungs- und Erziehungsbereich sei jedoch schwer zu planen. Sie könne in der Regel nur mit Zeitverzug erfolgen. Sinn mache es, antizyklisch auszubilden, was aber an finanzielle Grenzen stoße.

 

Frau Meinig verwies darauf, dass Personal nicht alleine zur Sprachförderung bereitgestellt werden solle, sondern es gelte, den Personalschlüssel grundsätzlich zu verbessern. Dadurch könne man den Kindern mehr Zeit widmen und die Erzieherinnen und Erzieher würden bei ihrer Arbeit entlastet. Jedoch teile sie die Ansicht, dass die Umsetzung sich schwierig gestalte. Insbesondere in der Personalentwicklung müsse analysiert werden, was getan werden könne, um sich als attraktiverer Arbeitgeber zu präsentieren. Ein weiterer Ansatz, der auch bereits vom Land verfolgt werde, sei es, vermehrt in die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher zu investieren, schloss Frau Meinig.

 

Frau Gersemann erklärte, dass sich die Sprachförderung auf alle Kinder beziehe, die sie benötigen würden. Des Weiteren stimme sie Herrn Brauns Auffassung zu, dass Erziehung in der Familie wichtig sei. Es gebe aber Familien, die bei der Erziehung überfordert seien. Darüber hinaus würden Armut und Bildungsferne in Deutschland immer noch vererbt. Deshalb sei die Investition in Bildung die beste Investition, um diesem entgegenzuwirken.

 

Herr Knauer machte deutlich, dass Herrn Brauns Äußerungen seine politische Herkunft offenbaren würden. Er sehe vielmehr die Sprachförderung als Mittel, um rechtsextremistischer Gesinnung entgegenzuwirken.

 

Herr Köneke gab zu bedenken, dass Sprachförderung nur gewährleistet werden könne, wenn entsprechende Fachkräfte gefunden würden. Dies sei seiner Meinung nach die Grundvoraussetzung. Auch die Verlagerung der Sprachförderung von der Schule in die Kita sei keine gute Lösung, um eine qualitativ hochwertige Förderung zu ermöglichen. Deshalb werde er sich bei der Abstimmung enthalten.

 

Herr Kirstein bat darum, die Redeliste zu schließen.

 

Herr Fleischmann hob hervor, dass Sprachförderung wichtig sei, um herkunftsbedingte Benachteiligungen im Bereich der Bildung zu beheben. Die Stadt Burgdorf solle mit guten Beispiel vorangehen und die Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas besser bezahlen. So könne dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden.

 

Herr Baxmann verwies auf die Tarifbindung im Öffentlichen Dienst. Diese verhindere, das Einkommen der Erzieherinnen und Erzieher vor Ort beliebig anzuheben.