Beschluss: festgestellt/genehmigt/abgearbeitet

 

Herr Braun fragte, ob alle Aufgaben im Zusammenhang mit dem Umzug der Prinzhornschule verteilt und erledigt seien. Herr Barm führte dazu aus, dass die Prinzhornschule zum Schuljahr 2018/2019 in das Gebäude Hannoversche Neustadt der Grundschule Burgdorf einziehen werde. Es laufen bereits Umbaumaßnahmen, um u. a. die IT-Versorgung in den Unterrichtsräumen sicherzustellen. Weitere Maßnahmen würden in den Sommerferien durchgeführt. Für die IGS Beschulung im Prinzhornschulgebäude werde die Ausstattung in den Sommerferien angeliefert. Herr Barm berichtete, dass die Schulen grundsätzlich arbeitsfähig seien und dass die Beschulung zum Schuljahresanfang wahrgenommen werden könne. Vorbehaltlich der Organisationsuntersuchung werden der Hausmeister der Prinzhornschule und der Hausmeister der IGS Burgdorf sich künftig gemeinsam um die Gebäude der IGS Burgdorf kümmern werden.

 

Des Weiteren würden während des Schuljahres weitere Teile des Gebäudes der Prinzhornschule für die IGS umgebaut, voraussichtlich nach den Herbstferien. Bis zu den Herbstferien werden der Region Hannover Räume im Gebäude für die Schule am Wasserwerk zur Verfügung gestellt, falls die Maßnahmen in Uetze nicht zeitgerecht fertig werden. Auch dies sei mit der Schulleitung soweit vorbesprochen. Sollten sich Maßnahmen ankündigen, die eine starke Beeinträchtigung durch bspw. Baulärm und –schmutz verursachen, würden diese Arbeiten nach Absprache mit der Schulleitung möglichst während Projektwochen, Klassenfahrten etc. stattfinden. Dies sei sicher nicht optimal, aber Schulleitung und Schulträger seien dazu in ständiger enger Abstimmung.

 

Frau Gersemann brachte zum Ausdruck, dass sie die Zusammenarbeit zwischen Schulträger und Schule hervorragend finde und dass die Bereitschaft, Schwierigkeiten gemeinsam zu lösen, vorhanden sei. Frau Gersemann fragte, ob die IGS Burgdorf auch gemeinsame Bildungskonzeptionen wie bspw. „Hand in Hand“ mit der Mobilen Jugendhilfe anbiete. Frau van Waveren-Matschke teilte mit, dass „Hand in Hand“ aktuell nicht verfolgt werde. Andere Konzepte seien jedoch in Arbeit. Frau Kuchenbecker-Rose teilte mit, dass mit dem Kinderschutzbund verschiedene Synergien möglich seien.

 

Herr Nijenhof fragte, wie die Schülerinnen und Schüler, welche nach dem Schulhalbjahr oder Schuljahr vom Gymnasium zur IGS Burgdorf wechseln, aufgefangen würden. Frau van Waveren-Matschke führte dazu aus, dass diese Schülerinnen und Schüler auf alle Stammklassen verteilt würden. Somit würde keine „abgeschulte“ Klasse gebildet und die Schülerinnen und Schüler fühlten sich nach dem Schulwechsel nicht alleingelassen bzw. stigmatisiert. Auch das sei ein Grund, warum diese Schülerinnen und Schüler gut in der IGS Burgdorf ankommen würden. Frau van Waveren-Matschke teilte zudem mit, dass solange der Elternwille das Anwahlverhalten beeinflussen könne, eine Teilung von Klassen nicht abwendbar sein werde. Nach ihrer Einschätzung sei auf lange Sicht keine Besserung zu erwarten.

 

Herr Eggers teilte mit, dass er beeindruckt sei, wie die IGS Burgdorf mit all den Schwierigkeiten wie Unklarheit Sekundarstufe II, unterschiedlichen Standorten für die Beschulung etc. umgehe.

 

Herr Pollehn erklärte, dass der Elternwille weiterhin maßgeblich sei und dass unsicheren Eltern bei der Findung beigestanden werden sollte. Diese Eltern müssten beraten werden, welcher Weg für ihr eigenes Kind der vermutlich beste sei.

 

Herr Braun fragte, wie viele Schülerinnen und Schüler aktuell vom Gymnasium auf die IGS Burgdorf gewechselt seien. Frau van Waveren-Matschke teilte mit, dass zum Schulhalbjahr 2017/2018 insgesamt 22 Schülerinnen und Schüler gewechselt seien.