Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Degener wies nochmals darauf hin, dass der Messstandort nicht optimal gewählt worden sei. Die Platzierung sollte überdacht werden. (Nicht vor/ in die Nähe der Kurve sowie nicht in die Nähe von Vorfahrtsstraßen „rechts vor links“). In den genannten Bereichen würden die Fahrzeuge ohnehin in der Geschwindigkeit gedrosselt.

Es wurde um weitere Auskunft/ erneute Messung gebeten.

 

Antwort der Tiefbauabteilung:

Es wurden bereits diverse Messungen an verschieden Standorten durchgeführt. Unter anderem auch bereits 50 m hinter dem Ortseingangsschild. Bei allen Messungen wurden keine übermäßigen Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit festgestellt. Somit ist eine weitere Überwachung der gefahrenen Geschwindigkeiten nicht erforderlich.