Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 2-16 „Ehlershäuser Weg“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB mit dem Ziel der Ausweisung von Wohnbauflächen wird eingeleitet (Aufstellungsbeschluss nach § 2 BauGB).

 

 

Eingeschobene Einwohnerfragestunde:

 

 

Zahlreiche Einwohner kritisierten, dass der gesamte Verkehr in das neue Baugebiet über die Waldstraße und den auf Tempo 30 limitierten Ehlershäuser Weg fließen solle. Sie forderten eine Erschließung des Baugebiets über die K 117 und konnten der Argumentation des Straßenbaulastträgers und der Stadt Burgdorf nicht folgen. Besonders in der Bauphase befürchteten sie eine massive Zunahme des LKW-Verkehrs, für den der Ehlershäuser Weg nicht ausgelegt sei. Außerdem sei zu befürchten, dass der Straßenbelag unter dieser Belastung leide und später auf Kosten der Anlieger erneuert werden müsse.

 

Herr Herbst erklärte, dass der Straßenbaulastträger der Einrichtung einer Baustraße von der K 117 mit zusätzlicher Sicherung und Geschwindigkeitsbegrenzung für eine Übergangszeit zugestimmt habe, um eben diese Belastung für den Ehlershäuser Weg zu reduzieren. Nach Fertigstellung des Baugebiets werde diese aber wieder aus den genannten Gründen zurückgebaut.

 

Weitere Einwohner forderten, das Ortsschild zu versetzen, um eine Zufahrt in das Baugebiet innerorts zu ermöglichen. Notfalls könne doch der Lärmschutzwall entfallen bzw. verkürzt werden.

 

Herr Vinken erklärte, dass die Ramlinger Straße eine stark befahrene Straße sei und an den Lärmschutz in einem allgemeinen Wohngebiet hohe Anforderungen gestellt werden, ein Lärmschutzwall daher im Sinne der künftigen Bewohner unverzichtbar sei.

 

Eine Einwohnerin fragte, ob durch das Neubaugebiet Kosten für die derzeitigen Anlieger entstehen.

Herr Herbst erklärte, dass zu den Erschließungskosten nach dem derzeitigen Planungsstand nur die Neuanlieger herangezogen werden.

 

Eine Einwohnerin fragte nach dem Konzept für den ruhenden Verkehr.

 

Frau Nagel erklärte, dass die Stadt Burgdorf entsprechend eines Stellplatzschlüssels für Einfamilienhäuser 2 PKW-Stellplätze je Wohnung auf dem entsprechenden Grundstück fordere. Für Mehrfamilienhäuser gelte ein Stellplatzschlüssel von 1,5 Stellplätzen je Wohnung, die auf dem Grundstück hergestellt werden müssen. Für Besucherstellplätze im öffentlichen Raum werde nach Vorbild anderer Baugebiete ein Stellplatz je zwei Wohneinheiten veranschlagt.

 

Ein Einwohner erkundigte sich, wie mit möglichen Schäden durch Baufahrzeuge auf dem Ehlershäuser Weg umgegangen werde.

Herr Herbst erklärte, dass vor Durchführung der Bauarbeiten mit der beauftragten Baufirma der Zustand der Straße festgehalten werde, und diese nach Abschluss der Arbeiten etwaige Beschädigungen zu reparieren habe. Im Übrigen sei der Ehlershäuser Weg eine öffentliche Straße, die auch Baustellenverkehr zulassen und ertragen müsse.

Auf die Frage nach einem möglichen Radweg im Ehlershäuser Weg erklärte Herr Herbst, dass es keine Veranlassung dazu gebe und in einer Tempo-30-Zone ein Radweg nicht zulässig sei.

 

Die anwesenden Einwohner appellierten erneut eindringlich an die Stadt Burgdorf und an den Straßenbaulastträger, hier nach Alternativen zu suchen, die eventuell doch eine dauerhafte Zufahrt in das Baugebiet von der K 117 vorsehen und nochmals zu überprüfen, ob der geplante Lärmschutzwall im Sinne einer möglichst einvernehmlichen Lösung für alle Beteiligten zumindest verkürzt werden kann.

 

Herr Paul fasste noch einmal zusammen, dass der Ortsrat sich massiv für die von den Anwohnern gewünschte Zufahrt eingesetzt habe, diese aber nun hier leider nicht genehmigungsfähig sei, dass dem Wunsch, auf eine Abpollerung des Ehlershäuser Wegs zu verzichten, entsprochen wurde und dass mit dem in Kürze zu beauftragendem Verkehrsgutachten eine möglichst objektive Betrachtung zu erwarten sei.


Die Tagesordnungspunkte 7, 7.1, 8 und 13.1 wurden gemeinsam behandelt.

 

Frau Nagel erläuterte kurz den intern in der Stadtverwaltung abgestimmten städtebaulichen Entwurf des neuen Baugebiets, der nun an der Stelle, an der der westliche Bereich des Neubaugebiets erschlossen werden könnte, einen in der Ortsratssitzung am 28.02.2018 angeregten Spielplatz mit einer Fläche von ca. 500 m² beinhalte.

 

Frau Meinig erklärte, alle Ortsratsmitglieder seien sich mit den Einwohnern einig darüber, dass eine Erschließung des Neubaugebiets von der Ramlinger Straße wünschenswert sei. In dieser Angelegenheit habe kürzlich ein Ortstermin stattgefunden.

 

Herr Herbst fasste das Ergebnis des Ortstermins kurz zusammen:

 

  • Ein Ausbau des Wirtschaftsweges Imkers Gehege wird nicht erfolgen.
  • Eine Abpollerung des Ehlershäuser Weg ist nicht gewünscht und wird zunächst nicht vorgenommen.
  • Dem Wunsch nach einem Fußweg am Ehlershäuser Weg wird vorerst nicht entsprochen. Zunächst werden die Auswirkungen, die sich aus der Entwicklung des Baugebietes ergeben, abgewartet. Da sich der Ehlershäuser Weg nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet, hat dies keine Auswirkungen auf die Aufstellung des B-Plans. Ein Ausbau kann unabhängig erfolgen.
  • Die Region Hannover, Straßenbaulastträgerin der Kreisstraße (K 117), sicherte zu, dass für einen noch näher zu bestimmenden Zeitraum eine Baustraße von der K 117 in das Neubaugebiet genehmigt werden kann.
  • Der Ortsrat und die Anwohner wünschen nach Empfehlung Herrn Vinkens die Erstellung eines Verkehrsgutachtens, das die Auslastung auf dem Ehlershäuser Weg sowie am Knotenpunkt Waldstraße/Ramlinger Straße betrachtet. Ein entsprechendes Angebot wurde eingeholt, das Gutachten kann demnächst in Auftrag gegeben werden. Ergebnisse können dann im September im Ortsrat vorgestellt werden.

 

Herr Vinken, Region Hannover, Leiter Team Infrastruktur Straße, Straßenbaulastträgerin der K 117, erklärte, dass Kreisstraßen außerorts der Verbindung von Zentren dienten und nicht für die Aufnahme von Verkehren von Grundstücken vorgesehen seien. Ausnahmen gäbe es lediglich für landwirtschaftliche Sammelwege. Die hier gewünschte Erschließung des Baugebiets über die K 117 wäre außerorts und somit nicht zulässig. Es sei hier eine Ortsstraße, der Ehlershäuser Weg, vorhanden, die durchaus ein höheres Verkehrsaufkommen vertragen könne. Allerdings müsse die Verkehrssituation befriedigend sein. Aus diesem Grunde habe er zur Objektivierung der Situation die Einholung eines Verkehrsgutachtens empfohlen, das Erkenntnisse zum Verkehrsaufkommen bringen könne.

 

Herr Sieke erklärte, er habe den Eindruck, der Verkehrs in der Ortschaft habe deutlich zugenommen und bat um Berücksichtigung weiterer Faktoren, z. B. die häufigere Schließung der Schranken durch die Zunahme des Bahnverkehrs und den angelegten Radfahrschutzstreifen auf der einen und parkende Autos auf der anderen Seite der Ortsdurchfahrt.

 

Frau Heyna bat darum, bei der Erstellung des Gutachtens den Schulweg der Kinder in die Waldschule zu berücksichtigen.

 

Herr Herbst sagte zu, dabei sowohl den Knoten Ehlershäuser Weg/Waldstraße als auch den Knoten Ehlershäuser Weg/Ramlinger Straße zu betrachten.

 

Frau Meinig erklärte, dass sich nach den vorgenannten Ausführungen der SPD-Antrag, der inhaltlich mit dem Antrag der CDU unter Nr. I identisch sei, erledigt habe.

 

Herr Apel erklärte, die CDU-Fraktion werde ihren Antrag unter Nrn. II und III aufrechterhalten. Den berechtigten Anliegerinteressen solle Rechnung getragen werden. Es gehe um die Akzeptanz des Baugebiets, daher solle die Belastung der Altanlieger in Grenzen gehalten werden. Die CDU-Fraktion werde daher einen Geschosswohnungsbau an dieser Stelle ablehnen. Außerdem fordere seine Fraktion im Zusammenhang mit der bevorstehenden Schließung des nördlichen Ortseingangs (Alpha E-Variante/Penny-Neubau) und der damit verbundenen Verkehrskonzentration auf den südlichen Ortsausgang ein Verkehrskonzept, das sowohl den Anliegerinteressen des Ehlershäuser Wegs als auch dem Gesamtinteresse der Einwohner Ehlershausens Rechnung trage.

 

Herr Paul sah hier keinen Zusammenhang mit dem Neubaugebiet, da doch der künftige Verkehr gar nicht über die Ramlinger Straße abgewickelt werden soll. Ungeachtet dessen hielt er die Forderung nach einem Gesamtkonzept für richtig, allerdings noch nicht zum jetzigen Zeitpunkt. Er werde daher dem Antrag nicht zustimmen.

 

 

Sitzungsunterbrechung von 19.44 Uhr bis 19.49 Uhr

 

Einstimmig fasste der Ortsrat folgenden

 

Beschluss:

 

Der Antrag der SPD-Fraktion und der Antrag zu Nr. I der CDU-Fraktion werden als erledigt angesehen.

 

 

Mit 4 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen fasste der Ortsrat folgenden

 

Beschluss:

 

Im geplanten Neubaugebiet soll weiterhin ein maximal zweigeschossiger Geschosswohnungsbau möglich sein.

 

Beschluss:

 

Mit 3 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen lehnte der Ortsrat den Antrag der CDU-Fraktion, ein Gesamtverkehrskonzept zu beauftragen, ab.

 

 

Herr Apel erklärte, die Straßenverkehrsabteilung habe zu seiner Anfrage gemäß Geschäftsordnung zum Versetzen der Ortstafel auf Nachfrage ergänzend mitgeteilt, dass im Jahr 2002 die nördliche Ortstafel in Otze versetzt worden sei. Diese Entscheidung sei laut Antwort der Verwaltung aus heutiger Sicht nicht mehr zu rechtfertigen.

 

 

Frau Nagel erläuterte die weitere Vorgehensweise für das anstehende Verfahren. Mit dem Aufstellungsbeschluss signalisieren die beteiligten politischen Gremien ihre grundsätzliche Bereitschaft, einen Bebauungsplan zu erstellen. Die Fristen zur Beteiligung der Öffentlichkeit werden nicht verkürzt. Verkehrsbelange und Belange der Einwohner werden später im Vorentwurf geprüft und berücksichtigt. Entsprechende Stellungnahmen werden dann ausdrücklich erwünscht.

 

Einstimmig fasste der Ortsrat folgenden empfehlenden