Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Köneke bat um eine Erläuterung dazu wie es sein könne, dass der genehmigte Tagesdurchfluss von 5.000m³ aufgrund des großflächigen Mischwasserkanalsystems auch bei Starkregenereignissen beibehalten werden könne.

Antwort der zuständigen Tiefbauabteilung:

Der mit wasserrechtlicher Erlaubnis genehmigte Tagesdurchfluss bei Trockenwetter beträgt 5.000m³. Als Trockenwettertage werden Tage ohne Regen und 2-tägigem Regenwetternachlauf berücksichtigt; auf Grundlage der an Trockenwettertagen gemessenen Abwassermengen wird die Jahresschmutzwassermenge ermittelt. Im Regelfall beträgt die Abwassermenge an Trockenwettertagen 3.500 bis 4.000m³/d; bei Regenwetter kann die Durchflussmenge auf der Kläranlage bis zum genehmigten Tagesdurchfluss bei Regenwetter von 16.800m³/d ansteigen.

 

Zu der Frage von Herrn Fleischmann , ob es Überlegungen zur Nachrüstung der Kläranlage mit keramischen Membranen gebe, erläuterte Herr Frerichs, dass dies derzeit nicht der Fall sei, da der anfallende Klärschlamm noch auf Felder  aufgebracht werden könne.

Die zuständige Fachabteilung erläutert ergänzend hierzu über das Protokoll:

Nach der im Oktober 2017 in Kraft getretenen Klärschlammverordnung ist die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm größerer Kläranlagen mit 50.000 Einwohnerwerten ab 2029/2032 nicht mehr möglich. Diese Schlämme können dann im Prinzip nur noch verbrannt werden, wobei eine Phosphorrückgewinnung erfolgen muss. Für kleinere Kläranlagen ist die landwirtschaftliche Verwertung bei Einhaltung von „schärferen“ Grenzwerten weiterhin möglich; die Grenzwerte sind bisher durch den Burgdorfer Klärschlamm immer eingehalten worden. Für die landwirtschaftliche Verwertung des auf der Kläranlage Burgdorf mit 35.000 Einwohnerwerten anfallenden Klärschlammes besteht ein Vertrag bis Ende 2018; die Leistungen für 2019 werden aktuell „verfahrensoffen“ (Verbrennung möglich) ausgeschrieben.

Durch die Vorgaben zur Verbrennung des Klärschlammes von größeren Kläranlagen ab 2029/2032 befinden sich bereits diverse Klärschlammverbrennungsanlagen in der Planung; die Schaffung von zusätzlichen Verbrennungskapazitäten wird jedoch noch Jahre in Anspruch nehmen. Nach Aussagen der Fa. Remondis, als Entsorger der Stadt Burgdorf, sind freie Kapazitäten zur Verbrennung von Klärschlamm nicht mehr vorhanden.

Die Entwicklungen am „Klärschlammmarkt“ werden kontinuierlich durch die zuständigen Mitarbeiter geprüft/verfolgt.