Sitzung: 14.05.2018 Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: M 2018 0570
Herr Köneke bat um eine Erläuterung dazu wie es sein könne, dass der genehmigte Tagesdurchfluss von 5.000m³ aufgrund des großflächigen Mischwasserkanalsystems auch bei Starkregenereignissen beibehalten werden könne.
Antwort der zuständigen Tiefbauabteilung:
Der mit wasserrechtlicher Erlaubnis
genehmigte Tagesdurchfluss bei Trockenwetter beträgt 5.000m³. Als
Trockenwettertage werden Tage ohne Regen und 2-tägigem Regenwetternachlauf
berücksichtigt; auf Grundlage der an Trockenwettertagen gemessenen
Abwassermengen wird die Jahresschmutzwassermenge ermittelt. Im Regelfall
beträgt die Abwassermenge an Trockenwettertagen 3.500 bis 4.000m³/d; bei
Regenwetter kann die Durchflussmenge auf der Kläranlage bis zum genehmigten
Tagesdurchfluss bei Regenwetter von 16.800m³/d ansteigen.
Zu der Frage von Herrn Fleischmann , ob es Überlegungen zur Nachrüstung der Kläranlage mit keramischen Membranen gebe, erläuterte Herr Frerichs, dass dies derzeit nicht der Fall sei, da der anfallende Klärschlamm noch auf Felder aufgebracht werden könne.
Die zuständige Fachabteilung erläutert ergänzend hierzu über das Protokoll:
Nach der im Oktober 2017 in Kraft getretenen
Klärschlammverordnung ist die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm
größerer Kläranlagen mit 50.000 Einwohnerwerten ab 2029/2032 nicht mehr
möglich. Diese Schlämme können dann im Prinzip nur noch verbrannt werden, wobei
eine Phosphorrückgewinnung erfolgen muss. Für kleinere Kläranlagen ist die
landwirtschaftliche Verwertung bei Einhaltung von „schärferen“ Grenzwerten
weiterhin möglich; die Grenzwerte sind bisher durch den Burgdorfer Klärschlamm
immer eingehalten worden. Für die landwirtschaftliche Verwertung des auf der
Kläranlage Burgdorf mit 35.000 Einwohnerwerten anfallenden Klärschlammes
besteht ein Vertrag bis Ende 2018; die Leistungen für 2019 werden aktuell
„verfahrensoffen“ (Verbrennung möglich) ausgeschrieben.
Durch die Vorgaben zur Verbrennung des
Klärschlammes von größeren Kläranlagen ab 2029/2032 befinden sich bereits
diverse Klärschlammverbrennungsanlagen in der Planung; die Schaffung von
zusätzlichen Verbrennungskapazitäten wird jedoch noch Jahre in Anspruch nehmen.
Nach Aussagen der Fa. Remondis, als Entsorger der Stadt Burgdorf, sind freie
Kapazitäten zur Verbrennung von Klärschlamm nicht mehr vorhanden.
Die Entwicklungen am „Klärschlammmarkt“ werden kontinuierlich durch die zuständigen Mitarbeiter geprüft/verfolgt.