Sitzung: 03.05.2018 Ortsrat Schillerslage
1. Lärmaktionsplan
Herr Gawlik verwies auf einen
Presseartikel, in dem die Stadt Lehrte be- mängelt,
dass ihr für die Überarbeitung ihres Lärmaktionsplans vom Nie- dersächsischen Ministerium für Umwelt,
Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) nur
bis zum 18. Juli 2018 Zeit gegeben wurde.
Herr Gawlik fragte, ob die Stadt Burgdorf entsprechend
dem Erlass des MU den Lärmaktionsplan
fortgeschrieben habe und fristgerecht an das BMU senden werde und ergänzte, dass er im Ratsinformationsportal keinen
aktuellen Plan finden konnte.
Herr
Baxmann verwies auf die Lärmaktionsplanung des Eisenbahnbun- desamtes, dazu sei in den Fachausschüssen
A-USB und A-WALF im
Februar eine Mitteilung erfolgt.
Von der Stadtplanungsabteilung wird
ergänzend zur Lärmaktionsplanung für
die Hauptverkehrsstraßen über
Protokoll mitgeteilt:
Mit der Vorlage 2012 0205
Lärmaktionsplanung 2012/2013, Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen
und der Vorlage 2013 0492 Lärmaktionsplanung 2012/2013,
Rückfrage Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz hat die Verwaltung zuletzt zu dem Thema
Lärmaktionsplan informiert.
Vor kurzem hat das Nds. Ministerium für
Umwelt nun neue Lärmkarten für die
Lärmaktionsplanung 2018 bereitgestellt. Diese können unter dem
folgenden Link eingesehen werden:
Die Lärmkarten werden z Zt. von der
Stadtplanungsabteilung ausgewertet. Zur
Lärmaktionsplanung bereitet die Verwaltung eine Vorlage vor, die nach der Sommerpause in die Beratung gehen
soll.
2.
Wäldchen Wolfskuhlen
Herr Reißer bemängelte, dass
das städtische Wäldchen im Bereich Wolfskuhlen während
der Brut- und Setzzeit komplett abgeholzt worden sei und nicht nur ein Rückschnitt erfolgt sei. Er bat hierzu um
nähere Informationen.
Antwort
der Tiefbauabteilung
Die Arbeiten sind für Kompensationsmaßnahmen im Zuge des
Baus der B188n durchgeführt worden. Die Flächen werden zur Zeit noch durch die
Landes-behörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) betreut, die bezüglich der
Anfrage von Herrn Reißer folgende Auskunft gab:
- Gemäß dem
Landschaftspflegerischen Begleitplan ist auf der betreffenden Fläche eine
Waldumwandlung vorgesehen (von Kiefernwald zu bodenständigem Laubwald). Die
Umsetzung dieser LBP-Maßnahme (A 2) wurde von der Niedersächsischen
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr im Rahmen einer Vereinbarung mit dem
Bundesforstbetrieb Niedersachsen an dessen Revierförsterei Celle übertragen.
Die Erstaufforstung ist im Jahr 2008 erfolgt, die Aufforstung wird bis zur
Sicherung der Kultur weiter vom Forstrevier Celle betreut.
- Im
Frühjahr 2017 wurde im Rahmen einer Bereisung durch unsere Behörde und dem
Bundesforstbetrieb auch diese Fläche in Augenschein genommen. Dabei wurde die
mangelhafte Entwicklung der Anpflanzung festgestellt. Mit der Unteren
Naturschutzbehörde wurde daraufhin abgestimmt, dass die Kompensationsmaßnahme
entgegen dem LBP-Maßnahmenblatt A 2 anstatt mit Stieleiche auch mit Rotbuche
realisiert werden kann, da diese Baumart mit der extrem auftretenden Brombeere
besser zurechtkommt. Im Winter 2017/ 2018 wurde die Bepflanzung dieser
Teilfläche der LBP-Maßnahme A 2 ausgeschrieben. Die damit verbundene
Kulturvorbereitung durch Mulchen der Brombeere wurde im März durch die
Revierförsterei Celle begonnen, musste jedoch mit einem 2. Arbeitsgang
durchgeführt werden, um eine bepflanzbare Fläche zu erhalten. Derzeit wird die
Fläche mit Rotbuchen bepflanzt.