Herr Gawlik erläuterte seine Anfrage und wies dabei insbesondere auf die
Geschwindigkeitsmessung aus dem September 2017 hin, in der festgestellt wurde,
dass fast jedes 2. Fahrzeug schneller als 50 km/h fuhr und die
durchschnittliche Geschwindigkeit innerorts aller gemessenen Fahrzeuge 60 km/h
betrug. Herr Philipps verlas das Antwortschreiben der Verwaltung.
Der Ortsrat vertritt nach wie
vor die Auffassung, dass erst durch den Bau der Querungshilfe im Kurvenbereich
eine besondere Gefahrensituation in Richtung Ortsausgang Burgdorf geschaffen
wurde und daher zwingend Maßnahmen zur Gefahrenabwehr getroffen werden müssen.
Vom
Ortsrat
wurde daher einstimmig beschlossen, dass die Stadt prüfen soll, die
Tempo-30-Zone über die Kurve hinaus zu verlängern, da die Querungshilfe erst
nach dem Kurvenbereich für Ortsfremde erkennbar sei.
Antwort der Straßenverkehrsabteilung
Gemäß den Verwaltungsvorschriften zu Zeichen 274 StVO
(zulässige Höchstgeschwindigkeit) sollen Geschwindigkeitsbeschränkungen aus
Sicherheitsgründen auf bestehenden Straßen nur angeordnet werden, wenn
Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass häufig
geschwindigkeitsbedingte Unfälle aufgetreten sind. Dies gilt jedoch nur dann,
wenn festgestellt worden ist, dass die geltende Höchstgeschwindigkeit von der
Mehrheit der Kraftfahrer eingehalten wird. Im anderen Fall muss die geltende
zulässige Höchstgeschwindigkeit durchgesetzt werden. Eine Anordnung einer
Geschwindigkeitsbeschränkung, aus Gründen, die der Verkehrsberuhigung dienen
soll, ist nicht zulässig.
Somit sind die Voraussetzungen für eine Erweiterung
der Geschwindigkeitsbeschränkung weiterhin nicht gegeben. Dies wurde
bereits in den Sitzungen am 12.11.2015 und am 10.11.2016 mitgeteilt.
Diese Sichtweise wird auch durch die Polizeiinspektion Burgdorf
befürwortet. Aus verkehrspolizeilicher Sicht wird keinerlei Handlungsbedarf
gesehen.
Hinweis:
Eine Verlängerung des bestehenden Streckenverbots kommt schon deshalb nicht in
Betracht, da dieses Streckenverbot nicht mehr den gesetzlichen Bestimmungen
entspricht und somit aufgehoben werden müsste.