Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Mitglieder des Ausschusses für Jugendhilfe und Familie fassen einstimmig folgenden

 

Beschluss:

 

Die in der Anlage beigefügte Betriebsabrechnung ‚Kindertagesstätten 2016‘ wird zur Kenntnis genommen.


Herr Kugel erläutert die Vorlage.

 

Die Nachfrage von Herrn Köneke (Nachfrage im Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Verwaltungsangelegenheiten) zu den Betreuungseinheiten wird über das Protokoll wie folgt beantwortet:

Leider gab es in dem Zahlenmaterial der Fachabteilung eine fehlerhafte Formel. Die korrekte Anzahl der Betreuungseinheiten beläuft sich auf 632.567. Die Änderungen werden im Bericht 2017 noch eingearbeitet.

 

Herr Nijenhof erkundigt sich, ob sich durch den beabsichtigten Gebührenwegfall mehr Anmeldungen für die Kindertagesstätten ergeben hätten.

 

Frau Raue gibt zu bedenken, dass bereits nahezu 100 % der 3- bis 6-Jährigen betreut würden. Zudem sei man in den Planungen immer von 100 % Bedarf bzw. präventiv sogar noch von zusätzlichem Bedarf ausgegangen. Problematisch sei eher, dass der Bedarf nach Ganztagsplätzen gestiegen sei. Laut Satzung ist dieser Bedarf allerdings von der Elternschaft nachzuweisen. Zudem halte man bereits sehr viele Ganztagsplätze vor.

 

Herr Kugel weist darauf hin, dass die Neufassung des Kita-Gesetzes noch nicht erfolgt sei. Die Stadt werde an der Städtetag-Sitzung teilnehmen. Bisher sei von der Regierung geplant, die Gebühren für täglich bis zu 8 Stunden Betreuung zu übernehmen. Die Gebührenfestsetzung für Betreuungen über diese Zeit hinaus werde den Kommunen voraussichtlich überlassen. Burgdorf werde für diese Betreuungen eine Gebührenpflicht erheben. Die Ersparnis beim Verwaltungsaufwand sei daher sehr gering.

 

Herr Nijenhof bekräftigt, dass nach seinen Informationen neben den 8 Stunden Betreuungszeiten keinerlei Früh- oder Spätdienstbetreuungen oder Essensgelder übernommen werden sollen.

 

Herr von Oettingen erkundigt sich nach der Kostenübernahme durch die Region.

 

Frau Raue erläutert, dass die Gebühren für Familien mit SGB II-Bezug von der Region Hannover übernommen würden. Es erfolge keine Spitzabrechnung mehr, sondern eine Berücksichtigung bei der Regionsumlage.

 

Frau Wolbring fragt nach, warum die Stromkosten in Ehlershausen so gering seien.

 

Ergänzung über das Protokoll:

Die geringen Heizkosten der Kita Ramlingen-Ehlershausen sind der Tatsache geschuldet, dass die Zuordnung der Buchungen vorwiegend über automatische Kostenstellenauswertung erfolgt. Dadurch ist es leider nicht aufgefallen, dass bei der Kita Ramlingen-Ehlershausen nur die Schlusszahlung, jedoch keine Abschlagszahlungen auf die Kostenstellen gebucht wurden. Der richtige Betrag beläuft sich auf 1.676,88 €.