Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Es wird beantragt, die Förderrichtlinie zur Jugendarbeit der Stadt Burgdorf anzupassen und um eine erhöhte Förderung von Freizeiten, die in einer Partnerstadt unserer Stadt oder einer unserer Ortschaften stattfindet, zu ergänzen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Gegenüberstellung der Fördersätze der Stadt Burgdorf und der aktuell geltenden Fördersätze der Nachbarstädte zu erstellen. Außerdem wird um Darlegung gebeten, wie viele Freizeiten in den letzten 4 Jahren gefördert wurden, wie viele Jugendliche davon jeweils profitierten und welche Organisationen Anträge gestellt haben.

 

Neben Jugendgemeinschaften, Sportvereinen und Jugendwohlfahrtsverbänden soll zukünftig auch Initiativgruppen die Chance eröffnet werden, Unterstützung zu erhalten. Mindestens 3 Personen sollten zu der Initiativgruppe gehören, diese benennt darüber hinaus einen festen Ansprechpartner bzw. eine feste Ansprechpartnerin. Teil des Antrags ist die Beschreibung eines Projektes o.ä., eine Nachbereitung wird erwartet. Die Verwaltung möge bitte dementsprechend die bestehende Richtlinie überarbeiten und alle weiteren erforderlichen Ergänzungen einarbeiten.


Herr Nijenhof erläutert seinen Antrag.

 

Frau Gersemann schlägt vor, künftig auch Initiativgruppen die Chance zu eröffnen, Unterstützung zu erhalten. Dies würde auch Jugendliche fördern, die nicht organisiert seien. Die Gruppe müsse mindestens 3 Personen umfassen. Das Projekt könne dem Ausschuss auch gern präsentiert werden.

 

Herr von Oettingen schlägt vor, die Präsentation im Ausschuss als Bedingung aufzunehmen.

 

Frau Lehrke-Ringelmann gibt zu bedenken, dass diese Voraussetzung dann für alle anderen Gruppen auch gelten müsse.

 

Herr Kugel schlägt vor, die Vorlage mit den verschiedenen Möglichkeiten durch Herrn Witte vorbereiten zu lassen und in der nächsten Sitzung darüber abzustimmen.

 

Frau Gersemann regt an, die Möglichkeit für Initiativgruppen im Ferienkompass publik zu machen.

 

Frau Birgin bittet um Abstimmung. Einstimmig ergeht folgender