Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplanvorentwurf mit dem Ziel der Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche vorzubereiten.


 

Frau Weilert-Penk erklärte, dass man sich in der SPD-Fraktion auf die folgenden fünf Punkte geeinigt habe:

1.)  Der Kiessee soll als öffentliche Naherholungsfläche entwickelt werden.

2.)  Es soll kein Badebetrieb eröffnet werden.

3.)  Der Eigentumserwerb soll durch die Stadt geprüft werden.

4.)  Der See soll zur Nutzung durch die Stadt an einen Pächter, zum Beispiel den Segelverein, vergeben werden.

5.)  Die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht soll nicht durch die Stadt erfolgen.

 

Herr Fleischmann sprach sich im Vorgriff auf den von ihm gestellten Antrag vehement für einen Erwerb der bereits jetzt angebotenen Teilfläche (27.000 m²) durch die Stadt aus, um die Privatisierung des Sees zu verhindern. Ziel müsse es sein, niemanden von der Erreichbarkeit des Sees abzuhalten.

Frau Heller wies darauf hin, dass es sich nicht wie von Herrn Fleischmann angenommen um den ganzen See bzw. einen Großteil des Sees, sondern nur um eine Wasserfläche mit einem kleinen Uferbereich handele. Die Einrichtung eines Badesees werde aufgrund der damit verbundenen Pflichten und Aufwendungen in keinem Fall von ihrer Gruppe unterstützt. Es stelle sich hier die Frage, inwieweit es Sinn mache, die Nutzung des Sees in den Bebauungsplan aufzunehmen.

Frau Herbst erläuterte hierzu, dass es sich um einen Angebotsbebauungsplan handele, welcher nicht zwingend umgesetzt werden müsse. Für den Fortgang der Planung sei es erforderlich, zunächst überhaupt eine Festsetzung hinsichtlich einer öffentlichen oder privaten Nutzung zu beschließen. Nur so sei es möglich, den Vorentwurf auf den Weg zu bringen und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Auf die Frage von Herrn Schellenberger, ob es möglich sei, dass ein Dritter den zu beplanenden Teil bzw. den ganzen See erwerben könne und damit die Planung hinfällig werde, antwortete Frau Herbst, dass die Stadt im Falle eines Bebauungsplanes ein gesetzliches Vorkaufsrecht ausüben könne, dann jedoch in den Kaufvertrag eintreten müsse.

 

Herr Reuter, der als Vertreter des Segelvereins an der Sitzung teilnahm, bat um Klärung der Frage, ob es überhaupt möglich sei, den See vollständig zu besegeln, wenn Teile fremderworben würden.

Die Verwaltung stellte eine Klärung dieser Frage im Rahmen des Verfahrens in Aussicht.

 

Nach weiterer ausführlicher Diskussion fassten die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau den folgenden einstimmigen Beschluss: